Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das großflächige Bordell-Verbot, das 2022 von der Polizei in Braunschweig verhängt wurde, für unwirksam erklärt. Das Verbot der Bordellprostitution in fast dem gesamten Stadtgebiet von Braunschweig wurde wegen fehlender Sachbezogenheit aufgehoben.
Verbot der Bordellprostitution aufgehoben
In Braunschweig, einer Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnern, wurde ein großflächiges Verbot der Bordellprostitution durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht aufgehoben. Ursprünglich war die Prostitution nur im historischen Rotlichtviertel und in bestimmten „Toleranzzonen“ in Industrie- und Gewerbegebieten erlaubt.
Das Gericht erklärte jedoch diese Sperrbezirksverordnung für unwirksam, da sie ein grundsätzliches Verbot der Bordellprostitution für das gesamte Stadtgebiet beinhaltete. Einer Stadt wie Braunschweig sei laut den Richtern ein Verbot der Prostitution nur in Teilen des Stadtgebiets zulässig. Solche Gebiete müssten allerdings „durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität gekennzeichnet sein“, was hauptsächlich auf Gebiete mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen zutreffen würde.
Urteilsbegründung und zukünftige Schritte
Eine pauschale Unterstellung der Schutzbedürftigkeit in Kerngebieten war für das Gericht nicht nachvollziehbar, weshalb die Sperrbezirksverordnung für unwirksam erklärt wurde. Die Urteile sind derzeit noch nicht rechtskräftig und eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung kann jedoch innerhalb eines Monats eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Die Aktenzeichen der betroffenen Verfahren lauten 11 KN 353/21 und 11 KN 284/21.
Während sich die rechtlichen Verfahren weiterentwickeln, bleibt die Zukunft des Bordellbetriebs in Braunschweig ungewiss. Die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts wirft ein Licht auf die fortwährende Diskussion über den angemessenen Umgang mit der Prostitution in deutschen Städten und Gemeinden.
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