Kommando zurück! Nach einer chaotischen und hinsichtlich eines strengen Besuchsverbots bereits nach wenigen Stunden erstmals revidierten „Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte“, wird am Mittwoch (8. April) eine dritte Revision in Kraft treten, die weite Teile der vorherigen Verordnung zurücknimmt.
Die ursprüngliche Fassung bekam vor allem deswegen viel Aufmerksamkeit, weil in ihr auch die Öffnung von Baumärkten in Niedersachsen wieder erlaubt wurde – gleichzeitig aber auch verfügt wurde, dass Waschstraßen geschlossen werden müssen.
Handy- und Telefonläden bleiben geschlossen
In der unserer Redaktion bereits vorab zugespielten aktuellen Revision („Dritte_Corona-VO“) sind automatische Waschanlagen wieder aus dem Katalog der geschlossen zu haltenden Betriebe verschwunden – allerdings dürfen von den Kunden keine manuellen Vor- oder Nachreinigungen (bspw. Staubsaughalle) vorgenommen werden.
Handy- und Telefonläden müssen aber weiterhin geschlossen bleiben. Auch der Verkauf von Blumen auf Wochenmärkten ist, anders als in Gartenmärkten und Blumenläden, weiterhin verboten.
Bis zehn Freunde oder Verwandte sind jetzt bei Trauer- und Trauungsfeiern erlaubt
Ganz neu ist die Regelung für Hochzeits- und Trauerfeiern. Hier dürfen nun Menschen aus dem engsten Freundes- und Familienkreis des Verstorbenen bzw. Brautpaars teilnehmen, höchstens allerdings nur 10 Personen.
Neue Regelungen auch für medizinische Fachberufe
Auch der Besuch bei Angehörigen medizinischer Fachberufe, insbesondere der Physiotherapie, Ergotherapie oder der Osteopathie ist nun wieder erlaubt, mit der Anmerkung „soweit die Behandlung ärztlich veranlasst und unaufschiebbar ist“.