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Niedersachsen übernimmt Regeln für Restaurants von Stadt und Landkreis Osnabrück

Die Ausbreitung des Corona-Virus bestimmt das öffentliche Leben. Discotheken und Bars wurden geschlossen, die Osnabrücker Restaurants und Cafés zogen kurze Zeit später nach. In einer Pressekonferenz am Freitag, den 20. März 2020, berichtete der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil über aktuelle Entwicklungen der Corona-Pandemie.

„Die Zahl von 1000 Infektionsfällen werden wir heute mit Sicherheit überschreiten“, hielt Ministerpräsident Stephan Weil gleich zu Beginn der Pressekonferenz fest. Derzeit steigt die Anzahl der Infizierten jeden Tag um etwa 25 – 30 Prozent an. Jetziges Ziel sei es, diesen Prozentsatz weiter zu reduzieren.

Schließung von Restaurants und Gaststätten

Im Kampf gegen das Corona-Virus übernimmt das Land Niedersachsen die bereits von Landkreis und Stadt Osnabrück aufgestellten Regelungen im Gastronomie-Bereich: In ganz Niedersachsen werden spätestens ab Samstag von 18 Uhr an Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomen, Imbisse und Mensen geschlossen bleiben. Erlaubt ist nur das Abholen und Bringen der Speisen. Analog zu der Osnabrücker Regelung ist landesweit der Verzehr von Speisen in einem Umkreis von 50 Metern rund um die Betriebe verboten. In seiner Weisung schließt sich das Land darüber hinaus der dringenden Empfehlung an, nur noch bargeldlos zu bezahlen.

Kommt die Ausgangssperre?

Die Beschränkung für Menschenansammlungen liegt in Niedersachsen derzeit bei zehn Personen. „Das lässt sich in den nächsten Tagen vielleicht noch reduzieren“, deutete der Ministerpräsident an. Am Wochenende wird die Absprache über die Umsetzung weiterer Maßnahmen fortgesetzt. „Ich sehe den weiteren Beratungen in Bund und Ländern entgegen. Es mag an der einen oder anderen Stelle noch Anpassungen geben, zum Beispiel im Bereich der Jugendgruppen“, ließ Weil verlauten. Konkretisieren könne er die weiteren Pläne allerdings noch nicht. Zudem betonte der Ministerpräsident den Unterschied zwischen einer Ausgangssperre und eine Ausgangsbeschränkung. Letztere sei in Niedersachsen bereits in Kraft. Die frisch ergriffenen Maßnahmen in Bayern seien damit beinahe deckungsgleich. „Eine Ausgangssperre wäre ein harter Eingriff in die Bewegungsfreiheit. Das muss man sich von staatlicher Seite genau überlegen“, erklärte er. Zudem unterscheide sich der Problemdruck in den unterschiedlichen Regionen voneinander.

Reduzierung des gesellschaftlichen Lebens

Das gesellschaftliche Leben in Niedersachsen sei seit Einführung der Maßnahmen wesentlich heruntergefahren worden: „Das ist mittlerweile ein deutlich anderes Bild als noch vor wenigen Tagen“. Der Ministerpräsident lobte in dem Zusammenhang die Einwohner Niedersachsens: „Die große Mehrheit der Bevölkerung hat bereits begriffen, worum es geht. Bitte motivieren sie alle weiter, die noch nicht ganz so weit sind.“ Seit Einführung der neuen Regelungen haben Polizei und kommunale Ordnungsdienste ihre Präsenz stark erhöht, um die Einhaltung der Verfügungen sicherzustellen: „Der Einsatz ist sehr massiv und wir werden diesen auch weiter fortsetzen.“ Man dränge darauf, dass die letzten, die den Ernst der Lage noch nicht verstanden hätten, ihn auch noch verstehen müssten.

Umgang in den Krankenhäusern

Chirurgische Masken und andere Schutzmaterialien sollen in Zukunft dort eingesetzt werden, wo sie dringend benötigt werden. Elektive Eingriffe werden bis auf Weiteres verschoben. Rund zehn Prozent der Infizierten liegen momentan zur Behandlung im Krankenhaus, circa ein Fünftel dieser Personen wird derzeit beatmet. Zudem wurden die Arbeitsregelungen für das Pflegepersonal, auf maximal 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche, ausgeweitet.

Neue Regelungen für die „Notbetreuung“

Notbetreuung in Kindertagesstätten soll Eltern die Ausübung zentraler Berufe ermöglichen. Bisher griff diese Form der Betreuung nur für Kinder mit zwei Elternteilen in eben beschriebenen Berufsgruppen. Hier kam es zu Nachsteuerungen. „Von nun an, werden auch Kinder aus Familien aufgenommen, in denen nur ein Elternteil einen zentral wichtigen Beruf ausübt“, erklärte der niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Ein schulischer Notbetrieb für die Klassen eins bis acht wird auch in den Osterferien sichergestellt.


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