Leeres Klassenzimmer (Symbolbild) / freepik
Das Land Niedersachsen setzt die Präsenzpflicht an Schulen zur Eindämmung des Coronavirus in der Weihnachtswoche aus. Kritik an der Entscheidung äußert der Schulleitungsverband.
Von Montag, dem 20. Dezember, an können Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten vom Unterricht befreit werden. Einen Anspruch auf Distanzlernen soll es der Entscheidung der Landesregierung vom vergangenen Freitag zufolge nicht geben. Die Ferien beginnen offiziell am 23. Dezember und dauern bis zum 7. Januar an.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) erklärte, dass die Unterrichtsbefreiung Eltern eingeräumt werde, die wegen noch nicht vollständig geimpfter oder geboosteter Familienmitglieder und Angehöriger aus Risikogruppen einen weitergehenden Schutz zum Weihnachtsfest benötigen. Die Befreiung kann formlos beantragt werden, allerdings nur für alle drei Tage (20. – 22. Dezember) am Stück und nicht für einzelne Tage.
Kritik an der Entscheidung äußert der Schulleitungsverband, dessen Verbandvorsitzender René Mounajed angesichts nicht durchzuführender Klassenarbeiten und des fehlendes Anrechts auf Distanzlernen von „Kuddelmuddel“ und der „denkbar schlechtesten Entscheidung“ spricht.
Verschärfte Maskenpflicht nach den Ferien
Im Anschluss an die Weihnachtsferien sollen die Schutzmaßnahmen an den Schulen zudem wieder verschärft werden. So gilt ab dem 10. Januar eine erweiterte Maskenpflicht. Auch Kinder unter 14 Jahren müssen demzufolge wieder medizinische Masken anstelle von Stoffmasken tragen. Die weiteren Regelungen im Überblick:
- 10. – 14. Januar: Alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schüler müssen sich in der sog. Sicherheitswoche täglich zu Hause per Negativtest freitesten, um zum Präsenzunterricht und ggf. zu Klassenarbeiten oder Abitur- bzw. Abschlussprüfungen erscheinen zu dürfen.
- Ab dem 17. Januar: Die Schulen kehren zum üblichen Ablauf mit häuslichen Testungen am Montag, Mittwoch und Freitag zurück.