Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz in Niedersachsen könnten zukünftig mit Geldbußen von bis zu 15.000 Euro geahndet werden, so ein Entwurf des Cannabis-Bußgeldkatalogs aus dem Gesundheitsministerium. Die Geldbußen richten sich unter anderem nach dem Ort des Verstoßes und der Anwesenheit von Minderjährigen.
Details des Cannabis-Bußgeldkatalogs
Nach einem Bericht der “Neuen Osnabrücker Zeitung” sieht der vorliegende Entwurf Strafen in unterschiedlicher Höhe bei Verstößen gegen das Cannabis-Gesetz vor. So droht etwa bei Konsum in Gegenwart von Minderjährigen eine Geldbuße zwischen 20 und 1.000 Euro. In Schulen oder deren Sichtweite, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr kann eine Geldbuße zwischen 20 und 500 Euro anfallen. Für Werbung oder Sponsoring für Cannabis können Bußgelder von 150 bis zu 15.000 Euro verhängt werden.
Entwurf noch nicht endgültig
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) betonte gegenüber der NOZ, dass die genannten Summen noch nicht final sind. Der Katalog ist nur ein Entwurf, zu dem die kommunalen Spitzenverbände nun Stellung beziehen können.
Übertragung der Kontrollen auf Kommunen
Mit dem Versand des Entwurfs bekräftigte die Landesregierung, dass sie die Cannabis-Kontrollen im öffentlichen Raum auf die Kommunen übertragen will. Diese zeigen jedoch Widerstand und schlagen vor, dass die Polizei die Kontrollen übernehmen sollte.
Philippi äußerte Verständnis für die Sorgen der Städte und Gemeinden hinsichtlich einer Zusatzbelastung und betonte, dass das Thema “im Rahmen der regulären Kontrollen des öffentlichen Raumes” bearbeitet werden soll. Er machte klar: “Wir werden auswerten, wie viel Aufwand das im Alltag tatsächlich macht.”
Zum vorliegenden Entwurf sagte der Gesundheitsminister weiter: “Klar ist, dass die neuen Freiheiten beim Cannabis nur mit klaren Regeln funktionieren. Und wer sich an diese Regeln nicht hält, muss mit der Quittung in Form eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen.”
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