In Niedersachsen könnte gewalttätigen Männern gegenüber ihrer Partnerin oder Ex-Partnerin künftig eine elektronische Fußfessel angelegt werden. Causa ist das ausbleibende Handeln von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bei der Schaffung einheitlicher rechtlicher Voraussetzungen für die bundesweite Einführung dieser Maßnahme.
Elektronische Fußfessel zur Bekämpfung häuslicher Gewalt
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens äußerte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, der FDP-Politiker sei bereits im Juni bei der Innenministerkonferenz von den Ländern gebeten worden, „die rechtlichen Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Möglichkeit des Einsatzes der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei Tätern in Fällen häuslicher Gewalt zu schaffen“. Seitdem habe sich allerdings „leider wenig passiert und Herr Buschmann sendet widersprüchliche Signale“, beklagte die Ministerin.
Handlungsunwilligkeit des Bundes führt zu Länderinitiativen
Infolge dieser Untätigkeit zieht Behrens für Niedersachsen in Erwägung, „den Einsatz der Fußfessel in solchen Fällen über das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsgesetz zu ermöglichen“. Damit würde dieser nordwestdeutsche Bundesstaat dem benachbarten Bremen folgen, das laut Innenbehörde plant, noch in diesem Jahr durch eine Änderung des Landespolizeigesetzes den Einsatz von Fußfesseln für gewalttätige Männer möglich zu machen.
Position von Niedersachsens Justizministerin
Unterstützung erhält Behrens von Kathrin Wahlmann, Niedersachsens Justizministerin (ebenfalls SPD), deren Haus verlauten ließ, sie sehe „die Verortung der elektronischen Fußfessel in erster Linie im Gewaltschutzgesetz“. Hiermit würde allerdings Berlin in die Pflicht genommen, da das Gewaltschutzgesetz ein Bundesgesetz ist.
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