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Startseite AktuellNiedersachsen greift Landkreis-Forderung auf: Verordnung sieht Übergangsfristen bei Johnson & Johnson-Impfung vor
AktuellLandkreis OsnabrückOsnabrück

Niedersachsen greift Landkreis-Forderung auf: Verordnung sieht Übergangsfristen bei Johnson & Johnson-Impfung vor

von PM 27. Januar 2022
von PM 27. Januar 2022
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Corona-Impfung (Symbolbild)

Der Landkreis Osnabrück forderte angesichts der neuen Regeln für Geimpfte mit dem Vakzin von Johnson & Johnson Übergangsfristen, um Frustration bei den betroffenen Personen vorzubeugen. Dem kommt das Land nun nach.

Die jüngsten Änderungen der Impfkriterien brachte eine unliebsame Überraschung für Menschen, die eine erste Impfung mit Johnson & Johnson erhalten haben: Das Paul-Ehrlich-Institut hatte gewissermaßen über Nacht festgelegt, dass die Anzahl der für die vollständige Impfung notwendigen Impfdosen beim Johnson-Impfstoff von ein auf zwei hochgesetzt wird. Da auch die nahezu zeitgleich in Kraft getretene Niedersächsische Corona-Verordnung keine Übergangsfrist für die Betroffenen vorsah, hatten diese umgehend den Status geboostert verloren. Der Landkreis Osnabrück hatte deshalb in einem Schreiben an das Niedersächsische Sozialministerium und an den Niedersächsischen Landkreistag Übergangsfristen gefordert.

Plötzlich nicht mehr geboostert

Die aktuelle Verordnung läuft am 2. Februar aus. Das Land hat zugesagt, dass die kommende Fassung eine Übergangsregelung für „frisch Zweitgeimpfte“ enthalten wird, von der letztlich auch die Menschen erfasst werden, die mit Johnson & Johnson erstgeimpft wurden und nach einer weiteren Impfung zunächst als geboostert galten. Die Problematik für diese Personengruppe: Eine weitere Impfung soll erst nach drei Monaten verabreicht werden, da dieser Zeitraum aus medizinischer Sicht den größtmöglichen Schutz bietet. Das bedeutete aber auch, dass der zwischenzeitliche Status als geboostert von heute auf morgen nicht mehr galt.

Übergangsregelung für „frisch Zweitgeimpfte“

Dies hatte der Landkreis Osnabrück in dem Schreiben und in Gesprächen sehr deutlich kritisiert: „Es ist verständlich und wünschenswert, dass Impfkriterien aufgrund neuer Erkenntnisse angepasst werden. Das darf allerdings nicht dazu führen, dass für Menschen, die sich in gutem Glauben haben impfen lassen, ohne Vorwarnung nicht mehr dieselben Regeln gelten, wie für diejenigen, die einen anderen Impfstoff erhalten haben“, betonte Anna Kebschull. Die Landrätin zeigte sich deshalb erfreut, dass das Land die Eingabe des Landkreises jetzt in der kommenden Verordnung aufgreifen wird. „Ich bedanke mich bei allen Personen, die sich in der Zeit der knappen Impfangebote mit Johnson & Johnson haben impfen lassen. Sie haben damit entscheidend dazu beigetragen, die Impfquote der Bevölkerung zu erhöhen und sich und andere zu schützen“, sagte Kebschull.

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PM

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