Ende September ist der bislang als „Wanderweg Nr. 10“ ausgeschilderte Rundweg um das „Rittergut Osthoff“ in Georgsmarienhütte aus Gründen der Verkehrssicherheit zunächst für eine Nutzung gesperrt worden. Nach einer eingehenden Überprüfung des Baumbestandes entlang des Weges steht nun fest, dass die Nutzung des Weges als offiziell ausgeschilderter Wanderweg durch das Waldgebiet dauerhaft aufgehoben wird.
Die in diesem Waldgebiet verfolgte Entwicklung zu einem naturbelassenen Wald kollidiert mit der Nutzung eines Wanderweges, der eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht mit sich bringt. Um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, müsste eine Vielzahl von Bäumen gefällt werden, die aber genau die für die Entwicklung eines naturbelassenen Waldbestandes gewollten ökologischen Funktionen des Waldes darstellen.
Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, die offiziell ausgeschilderte Route aufzuheben. Die entsprechende Beschilderung wird entfernt.