Hat das Verwaltungsgericht Osnabrück tatsächlich zu Gunsten der Sperrungsbefürworter aus der bunten Regenbogenkoalition im Stadtrat geurteilt?
Ein missverständlich übertitelter Zeitungsartikel konnte den Eindruck einer endgültigen Entscheidung erwecken, doch die BOB-Fraktion hält dagegen.

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Nach der im Oktober eingeleiteten neuerlichen Neumarktsperrung wurden mehrere Klagen eingereicht, unterstützt von der BOB-Fraktion. „Über diese Klagen ist jedoch noch gar nicht entschieden worden“, so das Hinzugewählte Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der BOB-Ratsfraktion, Dr. Steffen Grüner. Vielmehr habe die Regenbogenkoalition darauf gedrängt, den Neumarkt unabhängig vom Ausgang des Klageverfahrens sofort zu sperren und die sofortige Vollziehung anzuordnen. Dagegen hätten Betroffene – mit Unterstützung des Bund Osnabrücker Bürgers – das Ihnen zustehende Rechtsmittel genutzt, die Aussetzung der sofortigen Vollziehung zu beantragen, um den Neumarkt weiterhin mit dem PKW befahren zu können, bis über die eigentliche Klage entschieden ist.

Klage an sich muss erst noch entschieden werden

„Das Verwaltungsgericht habe nun lediglich über diese Anträge entschieden, nicht aber über die Klage gegen die Neumarktsperrung an sich“, so Dr. Grüner weiter. Für die BOB-Ratsfraktion besteht weiterhinneumarkt kein übergeordnetes öffentliches Interesse, die eine Neumarktsperrung rechtfertigt. Den Wallanwohnern könne nicht zugemutet werden, die erhöhten Lärm- und NOX-Emissionen hinzunehmen, denn einen funktionierenden Luftreinhalteplan gebe es immer noch nicht und es sei auch nicht davon auszugehen, dass dieser Plan zu realistischen Lösungsvorschlägen in diesem Bereich führe.