Leicht kann man den Überblick verlieren, wann und wie oft von der Osnabrücker “Regenbogenkoalition” versucht wurde den Neumarkt zu sperren, und wie und wann sie schon von Gerichten oder dem Oberbürgermeister “zurückgepfiffen” wurden.
Im aktuellen Fall ging es um die Auffassung der Koalition aus SPD, Grünen, FDP, UWG, Piraten, Linken und Ex-Linken, dass die inzwischen begonnenen Kanalarbeiten am Neuen Graben doch ein willkommener Anlass zur Sperrung des Neumarkts sein könnten.
Kanalarbeiten sollten als Grund für Sperrung dienen
Am 4. Februar hat Oberbürgermeister Wolfgang Griesert das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Fachaufsichtsbehörde darüber informiert, dass er den Ratsbeschluss vom 2. Februar für rechtswidrig halte. Der Rat hatte unter Führung von SPD und Grünen beschlossen, den „Neumarkt“ wegen Bauarbeiten im Straßenraum zu sperren. Tatsächlich waren aber die letzten Arbeiten, die eine Sperrung gerechtfertigt hätten, am 19. November 2015 abgeschlossen worden. Folgende Kanalbauarbeiten konnten frühestens in der zweiten Aprilhälfte beginnen.
Ministerium von Olaf Lies (SPD) widerspricht Rot/Grün in Osnabrück
Das Ministerium hat sich in einem Schreiben vom 21. April der Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters angeschlossen: Auch das Ministerium als Fachaufsichtsbehörde hält den Ratsbeschluss zur Sperrung des Neumarktes für rechtswidrig. Sie weist darauf hin: „Eine circa fünf Monate in der Zukunft geplante weitere Baumaßnahme (Kanalbauarbeiten) im Bereich des Neumarktes kann keine Sperrung einer öffentlich gewidmeten Straße nach Beendigung der Bauarbeiten für eine Übergangszeit rechtfertigen. Dies käme einer Entwidmung gleich. Vielmehr ist vor Beginn der Kanalbauarbeiten erneut zu prüfen, ob die Voraussetzungen der StVO aufgrund der geplanten Bauarbeiten vorliegen. Dabei ist neben der Erforderlichkeit und der Geeignetheit immer auch die Angemessenheit anhand des konkreten Sachverhaltes zu prüfen. Zum Beispiel ob nicht eine einspurige Verkehrsführung als milderes Mittel angemessener als eine Vollsperrung für den Individualkraftfahrzeug verkehr sein könnte.“
Tatsächlich ist inzwischen entschieden worden, dass jetzt der Verkehr an den Kanalbauarbeiten einspurig in jede Richtung vorbeigeführt wird. In einer Mitteilungsvorlage informiert der Oberbürgermeister darüber den Rat am Dienstag, 10. Mai.