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Startseite AktuellNeumarkt als Fußgängerzone – wie geht es weiter?
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Neumarkt als Fußgängerzone – wie geht es weiter?

von Redaktion Hasepost 7. September 2016
von Redaktion Hasepost 7. September 2016
Neumarkt als Fußgängerzone – wie geht es weiter?
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Unabhängig davon, dass sich am kommenden Montag – nach der Kommunalwahl – die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat so geändert haben könnten, dass die Zukunft des Neumarkts nochmals auf den Prüfstand kommt, hat der scheidende Stadtrat dafür gesorgt, dass die Verwaltung eine Umwidmung zur Fußgängerzone bereits aktiv vorbereitet.

In seiner letzten Sitzung vor der Kommunalwahl (HASEPOST berichtete) beschäftigte sich der Rat am Dienstag, 30. August, mit Verkehrsbeschränkungen für den Neumarkt. Im Ergebnis soll die bisher täglich von mehr als 20.000 Kraftfahrzeugen genutzte Querspange innerhalb des Osnabrücker Wallrings zwischen dem Kollegienwall und der Lyrastraße zu einer Fußgängerzone umgewidmet werden.

Etwa 2.000 Busse pro Tag + Lieferverkehr + Fernbusse

Mehrheitlich wurde beschlossen, die früheren Ratsbeschlüsse aus April und Mai dahingehend auszulegen, dass neben dem Fußgängerverkehr der Öffentliche Personennahverkehr (aber ohne Taxen und Mietwagen), Fahrradverkehr und zeitlich befristet Anlieger- und Anlieferverkehr zugelassen werden sollen. Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass der Ausschluss von Taxen und Mietwagen eine Einschränkung auf den Linienverkehr erfordere, wodurch die Durchfahrt von Fernbussen ermöglicht werde.

Bis Dezember soll der Stadtentwicklungsauschuss entscheiden

In der Ratssitzung wurde auch beschlossen, entsprechende Änderungen des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 525 einzuleiten. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hierzu soll im Stadtentwicklungsausschuss im Dezember beschlossen werden.

Nach Angaben der Bauverwaltung soll als nächster Schritt auf dem Weg zu einer Fußgängerzone Mitte September in der Tagespresse die Absicht der Teileinziehung von Neumarkt und Teile des Neuen Grabens bekanntgegeben werden. Danach  können drei Monate, also bis Mitte Dezember, Bedenken und Anregungen in Bezug auf die beabsichtigte straßenrechtliche Nutzungsbeschränkung geäußert werden. Die Verwaltung arbeitet diese Bedenken und Anregungen auf, so dass der Rat am 7. Februar 2017 endgültig über eine Teileinziehung beschließen könnte. Dieser Beschluss muss öffentlich bekannt gemacht werden. Die von der Teileinziehung betroffenen Anlieger können dann innerhalb eines Monats vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Fußgängerzone könnte somit frühestens Mitte März straßenverkehrsrechtlich wirksam beschildert werden.

Der Neumarkt wird als Fußgängerzone keine Ampeln, Schilder und Fahrbahnmarkierungen mehr haben

Wegen des Vorranges der Fußgänger wird es innerhalb der Fußgängerzone zwischen Kollegienwall und Lyrastraße allerdings keine Beschilderungen, Lichtsignalanlagen, Fahrbahnmarkierungen oder Einfärbungen für Busse, Anlieferfahrzeuge oder Fahrräder geben.
Eine straßenverkehrsrechtliche Beschilderung setzt jedoch einen, mit Ausnahme der Bushaltestellen, höhengleichen Ausbau voraus. „Da die Zeitplanung für diese bauliche Umgestaltung nach Angaben der Bauverwaltung auch vor dem Hintergrund fehlender verbindlicher Bautermine für das geplante private Einkaufszentrum noch nicht erfolgt ist“, sagt Oberbürgermeister Wolfgang Griesert, „wird der Neumarkt, sofern Baustellen eine temporäre Sperrung nicht erfordern, in jedem Fall noch über März 2017 hinaus geöffnet bleiben müssen.“

BOB denkt bereits über die Rücknahme der Sperrungsentscheidung nach

Der Bund Osnabrücker Bürger (BOB), der sich wie auch die CDU und die neue Partei DMD gegen eine Umwandlung des Neumarkts ausspricht, hat auf einer Informationsveranstaltung in der vergangenen Woche Professor jur. Thomas Koch zu den Möglichkeiten befragt, wie eine neue Ratsmehrheit die Entscheidung für die Sperrung des Neumarkts wieder rückgängig machen könnte. Professor Koch sieht zwei Möglichkeiten, wie man hiergegen vorgehen könne. Den Klageweg mit Prüfung, ob beim Vorgehen das öffentliche Wohl berücksichtigt worden sei – dies umschließe ausdrücklich nicht Investoreninteressen – oder ein Bürgerbegehren, welches allerdings hohe Hürden mit sich bringen würde.

 

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Redaktion Hasepost

Dieser Artikel entstand innerhalb der Redaktion und ist deshalb keinem Redakteur direkt zuzuordnen. Sofern externes Material genutzt wurde (bspw. aus Pressemeldungen oder von Dritten), finden Sie eine Quellenangabe unterhalb des Artikels.

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