Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, hat angeregt, die bestehenden Regelungen zur Krankschreibung zu überdenken. Ziel dieser Überlegungen ist es, die Arztpraxen von bürokratischen Belastungen zu befreien.
Regelung auf Vertrauensbasis vorgeschlagen
Andreas Gassen hat vorgeschlagen, dass Arbeitnehmer in den ersten zwei Krankheitstagen eine informelle Krankmeldung einreichen können, ohne direkt ein ärztliches Attest vorzulegen. Erst ab dem dritten Krankheitstag soll ein ärztliches Attest erforderlich sein. „Das würde Praxen wirklich entlasten“, erklärte Gassen gegenüber der „Rheinischen Post“.
Zweifel an der Aussagekraft der telefonischen Krankschreibung
In seiner Stellungnahme kritisierte Gassen, dass die telefonische Krankschreibung zwar eine gewisse Erleichterung für die Praxen darstelle, aber letztlich wenig aussagekräftig sei. „Man kann ja durchaus mal die Frage aufwerfen: Warum muss es in den ersten Tagen einer Krankheit überhaupt eine ärztliche Krankschreibung geben?“, äußerte er weiter in dem Interview mit der „Rheinischen Post“.
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