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Neues Gesetz für verbesserten Hochwasserschutz in Deutschland

Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke plant eine Verbesserung des Hochwasserschutzes in Deutschland durch ein neues Gesetz. Die zunehmende Häufigkeit von Starkregen und Hochwasser infolge der Klimakrise erfordert ihrer Ansicht nach ein modernes Starkregenrisikomanagement und restriktive Regelungen zur Begrenzung der Siedlungsdichte in gefährdeten Gebieten.

Ein neuer Ansatz für den Hochwasserschutz

Steffi Lemke (Die Grünen) betont die Notwendigkeit eines moderneren Hochwasserschutzes, der auf die realen Bedingungen der Klimakrise reagiert und die Menschen vor Ort besser schützt. Sie sagte in einem Interview mit dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”: “Wir brauchen dringend einen besseren und moderneren Hochwasserschutz, der auf die Realität der Klimakrise und die veränderten Bedingungen reagiert – und die Menschen vor Ort besser schützt”. Als Gründe führte Lemke die enormen Schäden an Hab und Gut sowie an Leib und Leben an, die in diesem Jahr schon mehrfach durch Starkregen und Hochwasser entstanden sind.

Ein neues Hochwasserschutzgesetz

Lemke hat einen Entwurf für ein neues Hochwasserschutzgesetz vorgelegt, der dazu beitragen soll, den Schutz der Bürger und die Vorsorge zu verbessern. Darüber berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Mit diesem Artikelgesetz sollen mehrere Bundesgesetze verändert werden, insbesondere das Wasserhaushaltsgesetz. Ein zentraler Punkt ist dabei die Begrenzung der Siedlungsdichte in besonders gefährdeten Gebieten durch restriktive Regelungen.

Starkregenrisikomanagement und Gerichtsverfahren

Das Gesetz sieht vor, ein Starkregenrisikomanagement für Gemeinden zu etablieren und mit der Aufstellung von örtlichen Starkregenvorsorgekonzepten die Risikovorsorge und den Bevölkerungsschutz vor Ort zu verbessern. “Das Schadenspotenzial solcher Ereignisse, in Verbindung mit dem Wissen, dass sie als Folge des Klimawandels mit hoher Wahrscheinlichkeit in Deutschland zunehmen, verlangt ein effektives Starkregenrisikomanagement zur Verringerung des Risikos starkregen- und sturzflutbedingter nachteiliger Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe sowie wirtschaftlichen Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte”, heißt es im Gesetzentwurf. Zudem sollen Gerichtsverfahren zu Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren zum Hochwasserschutz beschleunigt werden.

Steffi Lemke freut sich auf gute Beratungen im Kabinett und unterstreicht die Dringlichkeit der Thematik: “Der Bundesregierung ist bewusst, dass die Dringlichkeit und der Handlungsdruck bei diesem Thema groß sind.”

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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