Heute (22. Juni 2020) beginnt die fünfte Etappe im niedersächsischen Corona-Stufenplan und bringt mehr Normalität in den Alltag. Die wohl bedeutendste Änderung ist die Lockerung der Kontaktbeschränkungen.
Das Coronavirus ist noch nicht verschwunden, das steht fest. Abstandsregeln, Maskenpflicht und neue Begrüßungsformen sind in Osnabrück und weltweit zum Alltag geworden. Am 6. Mai begann die erste Etappe des Stufenplans „Neuer Alltag in Niedersachsen“, mit der Geschäfte aus dem Einzelhandel wieder eine begrenzte Verkaufsfläche öffnen durften. Am 11. Mai durften Gastronomen langsam wieder Besucher empfangen, wenn auch mit einer Maximalauslastung von 50 Prozent. Erst ab dem 25. Mai, der dritten Stufe, konnten Schuljahrgänge, die sich nicht in ihrem Abschlussjahr befinden, schrittweise in den Präsenzunterricht zurückkehren. Mit der vierten Stufe, die planmäßig am 8. Juni begann, durften auch Kneipen und Bars wieder öffnen. Trotz der langsamen Rückkehr zur Normalität blieben Kontaktbeschränkungen seit dem 23. März weitestgehend unverändert. Heute, mit Eintritt der fünften Stufe, ändert sich der Sachverhalt.
Zehn Personen im öffentlichen Raum
Ein Treffen zwischen zwei Haushalten, sowie in einer Gruppe von zehn Personen ist ab dem 22. Juni wieder im öffentlichen Raum möglich. Damit sind kleinere Ferienfreizeiten und Kindergeburtstage im öffentlichen Raum wieder bedingt erlaubt. Dennoch ist jede Person weiterhin dazu angehalten, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Die Maskenpflicht im Einzelhandel, im ÖPNV und an allen Orten, an denen kein Abstand von mindestens 1,5 Metern gehalten werden kann, bleibt noch auf unbestimmte Zeit bestehen. Die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird heute beendet und der Übergang in den Regelbetrieb wird in Form einer eingeschränkten Öffnung eingeleitet.
Kinos und Theater dürfen öffnen – Großveranstaltungen bleiben untersagt
Ab heute wird Freizeit- und Urlaubsgestaltung um einige Facetten reicher: Künftig gilt in Niedersachsen keine generelle Quarantänepflicht mehr nach einem Aufenthalt im Ausland. Eine Quarantäne ist nur dann notwendig und beim Gesundheitsdienst zu melden, wenn das Ausreiseland durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen wurde. Ferienwohnungen und -häuser, Campingplätze und Bootsanleger können nun ohne Wiederbelegungsfrist oder Auslastungsbeschränkungen vermietet werden. Darüber hinaus entfällt auch für Hotels in Niedersachsen die Auslastungsbeschränkung von 80 Prozent. Im Kontext mit den gelockerten Kontaktbeschränkungen dürfen demnach wieder zehn Personen aus verschiedenen Hausständen einen gemeinsamen Urlaub verbringen oder ein Restaurant besuchen. Unter Auflagen dürfen Kulturzentren, Theater und Kinos wieder öffnen. Das Großveranstaltungsverbot, das unter anderem für Festivals gilt, wurde bis zum 31. Oktober 2020 verlängert. Die Verordnung tritt am 5. Juli außer Kraft, weitere Informationen finden Sie hier.