Nach einem Polizeieinsatz in der Redlingerstraße am vergangenen Freitagabend, von dem ein verwackeltes Handyvideo existiert, das auf 10 Sekunden gekürzt auch bei Facebook geteilt wurde, erhebt eine Zeugin des Polizeieinsatzes inzwischen neue Vorwürfe gegen die am Einsatz beteiligten Beamten.
In einer umfangreichen E-Mail, die auch unserer Redaktion am Montag zugesendet wurde, wird der Ablauf des Polizeieinsatzes dargestellt und es werden einige detaillierte Angaben zu möglichem Fehlverhalten der am Einsatz beteiligten Beamten gemacht.
Entsprechend dem journalistischen Grundsatz, dass insbesondere bei kontroversen Themen zwei gleichlautende und voneinander unabhängige Quellen vor einer Berichterstattung zur Verfügung stehen sollen, haben wir einige Informationen aus der vorliegenden Schilderung der angeblichen Zeugin mit der Bitte um Bestätigung und Stellungnahmen an die Pressestellen der Polizei und der Staatsanwaltschaft gesendet.
Kein Grund an der Zeugenschilderung zu zweifeln – aber …
Diese Nachfrage bei Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgte ausdrücklich nicht deshalb, weil wir womöglich der Zeugin grundsätzlich keinen Glauben schenken, sondern vor dem Hintergrund der im Pressekodex sehr gut definierten Rolle der Presse hinsichtlich der „Unschuldsvermutung“, für die es keine Ausnahmen bspw. für Beamte der Polizei gibt.
Wir haben der Zeugin kurz nach Erhalt ihrer ausführlichen Schilderung mitgeteilt, dass eine Veröffentlichung erst nach einer grundsätzlichen Bestätigung einiger ausgewählter Schilderungen des Polizeieinsatzes erfolgen wird.
Die von uns ausgewählten Informationen, mit denen wir Polizei und Staatsanwaltschaft konfrontierten, natürlich ohne die Quelle preiszugeben, dürften Gegenstand der Dokumentation des Polizeieinsatzes sein.
Bei positiver Bestätigung wäre für alle Beteiligten sichergestellt, dass hier nicht nur spekulativ oder gar skandalisierend berichtet wird. Die vorliegende Schilderung der Zeugin wäre somit auch nicht angreifbar als lediglich interessengeleitet oder gar diffamierend gegen Einsatzkräfte. Nochmals: Wir haben tatsächlich keinen Anlass zu glauben, dass dies so ist. Hier geht aber Sorgfalt vor Schnelligkeit.
Wir warten weitere Informationen ab, bevor wir berichten
Vor diesem Hintergrund bitten wir unsere Leser um Verständnis, dass wir mit einer Folgeberichterstattung zu dem Polizeieinsatz in der Redlingerstraße abwarten werden, bis belastbare Informationen über den Ablauf am vergangenen Freitagabend vorliegen bzw. die vorliegende Zeugenaussage grundsätzlich verifiziert werden kann.
Sollte es weitere Zeugen des Vorfalls geben, würden wir uns über eine Nachricht an unsere Redaktion sehr freuen.
Oberstaatsanwalt Dr. Alexander Rethemeyer teilte unserer Redaktion am Dienstagnachmittag mit, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen der besonderen Bedeutung des Vorfalls die Pressearbeit übernommen hat. Die Akten liegen allerdings noch nicht vor, es wird noch das Ergebnis der Ermittlungen der Polizeiinspektion Grafschaft Bentheim/Emsland abgewartet.
Die Ermittlungen gegen Osnabrücker Polizisten wurde inzwischen aus Gründen der Neutralität an die Kollegen der benachbarten Polizeiinspektion abgegeben.