Das Bundesjustizministerium plant, den Umgang der Gerichte mit elektronischen Behördenakten zu erleichtern und hat einen entsprechenden Verordnungsentwurf veröffentlicht. Ziel ist es, die Standards für die Übermittlung der Akten an die Gerichte zu vereinheitlichen und damit effizienter zu gestalten.
Technische Rahmenbedingungen für eletronische Aktenübermittlung
Bisher sind die Aktenübermittlungen sehr uneinheitlich und meist ohne maschinenlesbaren Datensatz, was die Arbeit für die Justiz „erheblich“ erschwert. Mit der neuen Verordnung soll nun eine bundesweite Vereinheitlichung der technischen Rahmenbedingungen erreicht werden. Dies soll nicht nur die Handhabung innerhalb der einzelnen Bundesländer erleichtern, sondern auch die Übermittlung über Ländergrenzen hinweg, so das Bundesjustizministerium.
Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister, betont die Relevanz des neuen Vorstoßes: „Die Verordnung ist ein Baustein zur Stärkung der Gerichte. Es reicht nicht aus, dass die Akten bei den Behörden und in der Justiz elektronisch geführt werden. Wir müssen auch sicherstellen, dass diese unkompliziert von A nach B übermittelt werden und die Gerichte diese unkompliziert und schnell lesen und nutzen können.“
Vorgaben und Anforderungen an elektronische Akten
In der Verordnung ist ferner festgelegt, dass elektronische Dokumente einer Akte grundsätzlich „auf dem sicheren Übermittlungsweg“ zwischen dem besonderen elektronischen Behördenpostfach der Behörde und der elektronischen Poststelle des Gerichts zu übermitteln sind. Zudem wird das Dateiformat PDF für die Übertragung vorgegeben. Zusätzlich werden Mindestanforderungen an einen strukturierten maschinenlesbaren Datensatz festgeschrieben, der einer elektronischen Akte bei der Übermittlung beigefügt werden soll.
Öffentliche Konsultation
Der Referentenentwurf wurde am Montag an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Bis zum 6. Dezember besteht für Interessierte die Möglichkeit, Stellung zu dem Entwurf zu nehmen.
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