Zum 1. August ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die bundesweit den Einsatz von recycelten Baustoffen fördert und somit den Weg für eine Kreislaufwirtschaft im Bausektor ebnet.
Neue Ersatzbaustoffverordnung fördert Kreislaufwirtschaft.
Die Verordnung regelt bundeseinheitlich die Verwendung von mineralischen Abfällen wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken. „Mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung gehen wir einen Riesenschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft im Bausektor“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Christian Kühn (Grüne). „Wir beenden die Kleinstaaterei bei der Frage der recycelten Baustoffe und schaffen bundesweit einheitliche Regeln.“ Kühn kündigte an, dass qualitativ hochwertige und aus Umweltsicht unbedenkliche Sekundärbaustoffe künftig nicht mehr als Abfall gelten sollen.
Attraktivität von Ersatzbaustoffen erhöht
Die neue Regelung soll die Attraktivität von recycelten Baustoffen für Bauherren steigern. „Damit werden sie auch für Bauherren attraktiver. Keine Gemeinde will zum Beispiel einen Kindergarten aus Bauabfällen errichten, sondern aus guten Baustoffen, von denen keine Gesundheitsgefahren und andere Sicherheitsrisiken ausgehen.“
Hohes Recycling-Potenzial mineralischer Abfälle
Laut Bundesumweltministerium gehen rund 60 Prozent des Abfallaufkommens in Deutschland auf mineralische Abfälle zurück. Diese Abfälle besitzen ein „enormes Recycling-Potenzial“, da sie zu hochwertigen mineralischen Ersatzbaustoffen aufbereitet werden können. Recycling-Baustoffe werden vor allem im Straßen- und Bahnstreckenbau, bei befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen oder im Hochbau als Recycling-Beton eingesetzt.