Der Landkreis und die Stadt Osnabrück haben die nächsten Impfaktionen geplant. Ab sofort können Interessierte Termine ab dem 10. Januar für Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen im Landkreis hier buchen. Ebenso ist es möglich, Termine an den Standorten Melle und Bersenbrück und der Käthe-Kollwitz-Schule in Osnabrück für die Impfungen der Fünf- bis Elfjährigen zu vereinbaren.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten ist die Terminbuchung für Boosterimpfungen notwendig. Menschen, die ihre Erstimpfung erhalten möchten, müssen keinen Termin vereinbaren. Allerdings empfiehlt es sich auch für diese Gruppe, das Anmeldeportal zu nutzen, um Warteschlangen zu vermeiden. Zudem werden dadurch die Planungen erleichtert. Wichtiger Hinweis: Wenn mehrere Familienmitglieder geimpft werden möchten, muss für jedes Mitglied ein eigener Termin vereinbart werden.
Auffrischungsimpfung nach drei Monaten
Die Ständige Impfkommission empfiehlt mittlerweile, dass Menschen ab 18 Jahren die Auffrischimpfungen wegen der Omikron-Variante des Coronavirus bereits nach mindestens drei statt nach sechs Monaten erhalten können. Dies setzt der Landkreis Osnabrück auch um. Die Stiko hat diese Empfehlung allerdings noch nicht für Menschen im Alter von 12 bis 17 Jahren abgegeben. Gleichwohl hat das Land Niedersachsen per Erlass geregelt, dass auch diesem Personenkreis auf Wunsch ein Impfangebot nach drei Monaten gemacht werden soll. Die Mobilen Impfteams kommen der Regelung des Landes entsprechend nach.
Menschen, die über 30 Jahre alt sind, werden mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna geboostert. Biontech steht vorrangig den Menschen unter 30 zur Verfügung, sowohl für die Erstimpfung oder als Booster nach einer Impfung von Johnson & Johnson.
Impftermine für Kinder
Ebenso können Termine für die Impfungen von Kindern vereinbart werden. Die Standorte für die Erstimpfungen sind in Melle in der Feierhalle Grönenburg (Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 1) und in Bersenbrück im Freibad (An der Bleiche 5) und an der Käthe-Kollwitz-Schule in Osnabrück (Hanns-Braun-Straße 2). Nach drei Wochen werden hier auch die Zweitimpfungen verabreicht.
Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin vereinbart haben, dann allerdings verhindert sind oder anderweitig ihre Impfung erhalten haben, werden gebeten, den Termin zu stornieren. Dieser wird dann umgehend für andere Impfinteressierte wieder freigegeben.