Schon in der letzten Woche begann die Umrüstung der Polizeistationen in Osnabrück und damit auch die Umstellung auf neue Rufnummern. Aber wann verständigt man eigentlich den Notruf und wann reicht der Anruf bei einer Polizeistation?
Grundsätzlich gilt: Der Notruf 110 wird dann verständigt, wenn sich der Anrufer oder andere Menschen in einer akuten Gefahrenlage befinden und Hilfe von der Polizei benötigt wird. Handelt es sich allerdings um ein Problem, das keiner akuten Behandlung bedarf und von dem keine Bedrohung ausgeht, reicht auch der Anruf bei einer der Polizeistationen in Osnabrück.
Manchmal reicht ein Anruf in einer Polizeistation
Ab heute, dem 27. Februar 2020, gelten neue Telefonnummern in den Polizeistationen Voxtrup-Lüstringen, Haste, Sutthausen, Schinkel und Eversburg. Sie sind zu normalen Geschäftszeiten, also nicht rund um die Uhr, geöffnet und nehmen grundsätzlich alles an – von Diebstählen bis hin zu Kratzern im Auto. „Ob sie die Anzeigen selber bearbeiten oder an eine größere Station weiterleiten, bleibt allerdings den Mitarbeitern überlassen“, so Frank Oevermann, Pressesprecher der Polizeiinspektion Osnabrück. „Polizeistationen können verständigt werden, wenn es nicht um Leib und Leben geht, also wenn keine Menschen in Gefahr sind. Der Zeitfaktor spielt auch eine Rolle, nicht alle Probleme sind so akut, dass der Notruf verständigt werden müsste.“ Trotzdem sollte die 110 im Zweifelsfall lieber einmal zu oft angerufen werden, als zu spät oder gar nicht zu reagieren.
Die neuen Rufnummern auf einen Blick
PSt Voxtrup-Lüstringen | 0541 998785-0 |
PSt Haste | 0541 999880-0 |
PSt Sutthausen | 0541 998793-0 |
PSt Schinkel | 0541 998939-0 |
PSt Eversburg | 0541 1816540 |