Deutschland testet Alternativen zur Barauszahlung von Taschengeld an Asylbewerber durch Pilotverfahren in Hamburg, München und Hannover.
Neue Bezahlverfahren in Vorbereitung
Laut der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ planen Hamburg, Niedersachsens Landeshauptstadt Hannover sowie Bayern die Einführung von Kredit- beziehungsweise Bezahlkarten als Bargeld-Alternative für Asylbewerber. Das bayerische Innenministerium bestätigte, dass sich die Einführung einer solchen „Bezahlkarte“ im „Vorbereitungsstadium“ befindet und eine Ausschreibung für ein neues Bezahlsystem vorbereitet wird. Die Barauszahlung soll laut Gesetzentwurf beendet werden, „um Schlepperkriminalität zu unterbinden und Pull-Effekte zu verhindern“.
Verwaltungsaufwand und persönliche Anwesenheit
Ein Sprecher der Finanzbehörde in Hamburg verwies darauf, dass die Bargeld-Auszahlung mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden sei und die Empfänger am Zahltag persönlich bei einer Zahlstelle erscheinen müssten. Mit einer „guthabenbasierten Kreditkarte“ könnte das Verfahren vereinfacht werden, so die Behörde.
Karten mit bestimmten Einschränkungen
Das Guthaben auf der Karte soll nicht überziehbar sein und beispielsweise Glücksspielanbieter blockierbar sein. In Hannover könnte eine solche Karte die Auszahlung des Taschengeldes in Form von Schecks oder Verpflichtungsscheinen ersetzen, die überwiegend Asylbewerber erhalten. „Im Rahmen des Pilotverfahrens soll ein Echt-Test mit einer kleineren Gruppe durchgeführt werden und die Akzeptanz und Funktionsfähigkeit getestet werden“, so die Stadtverwaltung.
Rechtlicher Anspruch auf Taschengeld
Asylbewerber haben einen rechtlichen Anspruch auf ein sogenanntes Taschengeld zur Deckung des „notwendigen persönlichen Bedarfs“. Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nach Lebenssituation und Alter. Ein alleinstehender Erwachsener erhält derzeit 182 Euro pro Monat.