Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bürgergeld-Bezieher sollen ab dem 1. Juli mit den Jobcentern Eingliederungsvereinbarungen mit sechs Kategorien treffen. Diese neuen Kooperationsplänen sollen die bisherigen Eingliederungsvereinbarungen schrittweise ablösen.
Das geht aus dem einseitigen Entwurf für den Kooperationsplan der Bundesagentur für Arbeit hervor, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochausgaben) berichten. Zwischen Jobcenter und Bürgergeldempfänger sollen demnach in folgenden Rubriken Abmachungen getroffen werden: Berufsziel, kurzfristiges Zwischenziel, nächste Schritte, Unterstützung durch das Jobcenter in Form von Angeboten, zusätzliche Unterstützung durch andere Stellen und „was sonst noch wichtig ist“. In dem Entwurf sind weitere Erläuterungen aufgeführt. Beispielsweise zur Kategorie „Meine nächsten Schritte“ heißt es: „Hier werden die gemeinsam erarbeiteten nächsten Schritte für Sie aufgeführt, z. B. die Teilnahme an einem Bewerbungstraining.“ In der Kategorie „Mein Jobcenter unterstützt mich durch“ steht als Erklärung: „Hier wird aufgeführt, mit welchen Angeboten das Jobcenter beim Erreichen des gemeinsamen Ziels unterstützt, z. B. mit der Übernahme von Bewerbungskosten.“ Daniel Terzenbach, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, versicherte eine Ausgestaltung in leicht verständlicher Sprache. „Der Kooperationsplan soll ein leicht verständlicher roter Faden auf dem Weg in Arbeit sein“, sagte Terzenbach dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Er beschreibt im Sinne eines Fahrplans die hierzu erforderlichen und gemeinsam verbindlich festgelegten Schritte. Einfache und verständliche Sprache ist die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit“, so Terzenbach. „Der Kooperationsplan ist der erste wichtige Schritt einer bürgernahen und verständlichen Zusammenarbeit – übersichtlich auf einer Seite. Das ist der Anfang, weitere Schreiben werden nach und nach sprachlich ebenfalls angepasst“, kündigte er an.
Foto: Jobcenter in Halle, über dts Nachrichtenagentur