Die aktuell voranschreitenden Infektionszahlen, mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sowohl im Landkreis wie auch in der Stadt Osnabrück, waren der Rahmen in dem sich eine am Freitagnachmittag eilig einberufenen Pressekonferenz bewegte, in der es um die inzwischen vorliegenden Regelungen des Landes Niedersachsens für den „November-Lockdown“ ging.
Die beiden Krisenmangerinnen, Stadträtin Katharina Pötter (Stadt Osnabrück) und die Erste Kreisrätin Bärbel Rosensträter (Landkreis Osnabrück), machten deutlich, wie sehr das Infektionsgeschehen aktuell voranschreitet.
Das lange Zeit im Fokus stehende Ziel, die Zahl der innerhalb der vergangenen sieben Tage neu Infizierten pro 100.000 Einwohner unter 50 zu halten, sei längs nicht mehr aktuell. „Die Region kämpft nicht mit der Zahl 50, sondern mit der Zahl 100“, so Krisenmangerin Rosensträter.
Neue Regeln aus Hannover eng mit anderen Bundesländern abgestimmt
Ihre Kollegin Katharina Pötter zeigte sich erfreut, dass nun mit den anderen Bundesländern abgestimmte Regeln aus Hannover vorliegen, die ab Montag Gültigkeit erlangen: „Wir als Stadt finden es richtig, dass es eine bundesweit abgestimmte Maßnahme gibt. Nach unserem ersten Eindruck wurden die Maßnahmen in Niedersachsen eng abgestimmt mit den andere Bundesländern umgesetzt“, so Pötter.
Vor dem Hintergrund verschiedener Entscheidungen vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück erklärte Pötter auch, dass kommunale Maßnahmen vor Gericht anders beurteilt werden als Anordnungen des Landes, und deutete damit an, dass die ab Montag geltenden Maßnahmen auch gerichtsfest sein werden.
Bitte am Wochenende nicht noch auf Vorrat feiern!
Pötter bat die Bürger um Verständnis, dass die Maßnahmen erst ab Montag ihre Gültigkeit erlangen. Jetzt gelte es „nicht ausloten, was noch rechtlich zulässig ist, sondern was sinnvoll ist, um so das Gesundheitssystem zu schützen“.
Zusammen mit Ihrer Landkreis-Kollegin erhofft sich Pötter, dass in den verbleibenden zwei Tagen jetzt nicht noch auf Vorrat und zum Abschied gefeiert wird.
Bärbel Rosensträter sieht den kommenden Lockdown als „Wellenbrecher“, der für diese Region genau zur richtigen Zeit kommt, um so die Infektionen wieder auf ein Niveau zurückzufahren mit die Situation wieder beherrschbar ist.
Aktuelle Zahlen zu Corona an Schulen und Kitas:
Die Kreisrätin nannte auch Zahlen zum aktuellen Stand der Infektionen an den Schulen und Kitas. Demnach sind aktuell in Stadt und Landkreis Osnabrück 35 Schulen von aktuellen Corona-Infektionen betroffen, vier Lehrer haben sich aktuell infiziert. sowie 43 Schüler.
Auch neun Kitas sind derzeit durch mindestens eine Corona-Infektion betroffen, für drei Mitarbeitende und sieben Kinder liegen positive Tests vor.
Das alles gilt ab Montag:
Katharina Pötter fasste die ab Montag geltenden Regeln zusammen, erklärte aber zuvor noch, dass über allen Maßnahmen das Ziel stehen Kontakte zu reduzieren und zu beschränken.
- Kontakte reduzieren bedeutet, dass nun auch in der Öffentlichkeit nur noch Menschen aus maximal zwei Haushalte, maximal 10 Personen, zusammentreffen dürfen – das gilt explizit auch im Freien.
- Spezialmärkte, Messen, Ausstellungen sind untersagt, davon ausdrücklich ausgenommen sind Wochenmärkte.
- Theater, Konzerte, die OsnabrückHalle, Museen, Galerien und die Stadtbibliothek bleiben geschlossen, davon ausgenommen sind die Bibliotheken der Hochschulen.
- Der Zoo Osnabrück muss schließen, ebenso Indoorspielpätze. Klassische Kinderspielplätze im freien bleiben aber geöffnet.
- Auch der Freizeit- und Amateursport wird unterbunden, Ausnahmen gibt es nur für Individualsportarten. Man darf, als Beispiel, weiterhin alleine oder mit einer weiteren Person durch den Wald joggen, aber organisierte Lauftreffs sind verboten.
- Schwimmbäder und Fitnessstudios müssen schlißen.
- Der Einzelhandel bleibt in seiner ganzen Vielfalt geöffnet, es gilt hier die Regel, dass pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche eine eine Person in den Laden darf.
Diese Regel kann auch wieder durch abgezählte Einkaufswagen kontrolliert werden, wie im Frühjahr. Eine Einkaufswagenpflicht, auch wenn das im Frühjahr oft so erschien, gab und gibt es aber nicht. - Bereits seit dem Überschreiten der Inzidenzzahl von 50 gilt Maskenpflicht in den Klassenräumen, seit Überschreiten der Inzidenzzahl 100 gilt ein erweiterter Maßnahmenplan, der u.a. vorsieht Klassenverbände zu teilen.
- Die von der Stadtverwaltung erlassene Maskenpflicht in der Innenstadt bleibt weiter bestehen, auch über den 2. November, den Beginn des Lockdowns, hinaus. Der Landkreis plant aktuell noch keine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit.
- Eine „Verpetz-Hotline“ (Zitat Rosensträter), wie sie jüngst per Webformular in Essen eingeführt wurde und nun per E-Mail-Kontakt auch in Hildesheim verfügbar ist, soll es in der Region Osnabrück nicht geben, gleichwohl wird es Kontrollen geben und es gibt von Stadt und Land einen klaren Appell an die Vernunft der Bürger.
Menschen aus der Region Osnabrück agieren vernünftig
Kreisrätin Rosensträter betonte, dass sowohl in der Stadt wie auch im Landkreis Osnabrück, die nötige „Vernunft“ für die Akzeptanz der Maßnahmen durchaus vorhanden sei. So habe man in der Kontaktnachverfolgung auch stets gute Daten vorgefunden und keine Verschleierung der Identität als „Micky Maus“, wie es beispielsweise aus Großstädten gemeldet wird.
Zoo Osnabrück darf theoretisch eine Mitgliederversammlung abhalten
Gegen Ende des Pressetermins kam auch noch eine kuriose Ausnahme in den neuen Regelungen der Landesregierung zur Sprache. So ist es Vereinen tatsächlich erlaubt u.a. Mitgliedertversammlungen abzuhalten.
Auf die für Anfang November geplante Jahreshauptversammlung der Zoogesellschaft Osnabrück angesprochen, erklärte Stadträtin Pötter, dass diese tatsächlich genehmigungsfähig sei, sofern ein Hygienkonzepot vorgelegt werde.
Pötters Landkreiskollegin ergänzte aber dazu, dass auch für die Mitglieder des Zoovereins der dringende Appell gelte, das alles was an Kontakten verschiebbar sei, auch verschoben werden sollte.