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Startseite Deutschland & die WeltNetanjahu weist IStGH-Vorwürfe als antisemitisch zurück
Deutschland & die Welt

Netanjahu weist IStGH-Vorwürfe als antisemitisch zurück

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 21. November 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 21. November 2024
Israels Präsident Benjamin Netanjahu / Foto: dts
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Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat in Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Joaw Galant sowie gegen den mittlerweile getöteten Hamas-Anführer Mohammed Deif erlassen. Netanjahus Büro weist die Anschuldigungen entschieden zurück und bezeichnet die Entscheidung des Gerichts als „antisemitisch“ und als „modernen Dreyfus-Prozess“.

Entschiedene Zurückweisung der Anklagen

Das Büro von Benjamin Netanjahu hat die Vorwürfe des Internationalen Strafgerichtshofs entschieden zurückgewiesen. Es bezeichnet die Anklagen als „falsch und absurd“. „Israel weist die Anschuldigungen des Internationalen Strafgerichtshofs, eines parteiischen und diskriminierenden politischen Gremiums, entschieden zurück“, teilte Netanjahus Büro mit. Sowohl Chefankläger als auch die Richter seien, so die Behauptung Netanjahus, „durch antisemitischen Hass auf Israel motiviert“.

Keine Nachgiebigkeit

Netanjahus Büro erklärte weiter, kein Krieg sei gerechter als der, den Israel seit dem 7. Oktober 2023 im Gazastreifen führt. Es betonte, dass keine „anti-israelische Entscheidung“ den Staat Israel daran hindern werde, seine Bürger zu verteidigen. Netanjahu werde sich dem Druck nicht beugen, so das Büro.

Die Anklage des Internationalen Strafgerichtshofs

Dem israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu und dem Ex-Verteidigungsminister Joaw Galant wirft der Internationale Strafgerichtshof „Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ vor. Im Fokus stehen „das Kriegsverbrechen des Aushungerns als Methode der Kriegsführung“ sowie „Mord, Verfolgung und andere inhumane Handlungen“. Es bestünden „hinreichende Gründe“ anzunehmen, dass beide als zivile Vorgesetzte für „das Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Leitung eines Angriffs gegen die Zivilbevölkerung“ strafrechtlich verantwortlich seien, so der IStGH.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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