HASEPOST
 
HASEPOST

Nach vier Monaten: Baustelle Badberger Straße/Gehrder Straße im Landkreis Osnabrück vor Abschluss

Gute Nachrichten für Autofahrer im Osnabrücker Landkreis: Nach viermonatiger Bauzeit wird in dieser Woche die Baustelle Badberger Straße/Gehrder Straße (Kreisstraße 138) wieder für den öffentlichen Verkehr freigegeben.

In den vergangenen Monate wurde auf der fünf Kilometer langen Baustrecke die schadhafte Fahrbahn sowie punktuelle Schadstellen abgefräst und mit einer neuen Asphaltdecke versehen. Ebenfalls wurde der vorhandene Radweg einer Grundsanierung unterzogen und punktuell auf eine Breite von 2,30 Metern verbreitert. Im Zuge der Radweggrundsanierung wurden darüber hinaus vereinzelt Wurzelbrücken aus Beton eingebaut. Diese Wurzelbrücken sorgen dafür, dass der Baum an den Wurzeln nicht beschädigt wird.

Leicht Verzögerungen noch möglich

Aufgrund der kalten und nassen Temperaturen kann es in den letzten Tagen der Arbeiten zu einer leichten Verzögerung des Abschlusses kommen. Die noch fehlende Markierung wird dann im Frühjahr des nächsten Jahres aufgebracht. In Absprache mit dem Landkreis wird die K138 bis dahin von der Verkehrsbehörde der Samtgemeinde Bersenbrück mit der Beschilderung „Tempo 50″ sowie „Fahrbahnmarkierung fehlt” ausgeschildert.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion