Nachdem in der Nacht auf den 5. März eine 19-Jährige vermutlich infolge einer Vergewaltigung schwer verletzt aufgefunden wurde und im Krankenhaus verstarb, belasten den 20-jährigen mutmaßlichen Täter zwei weitere Anzeigen.
Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte die Staatsanwaltschaft Osnabrück, dass nach dem Tötungsdelikt in Bramsche-Pente zwei weitere Anzeigen gegen den 20-Jährigen im Nachgang der Tat erstattet wurden. Gegenstand beider Anzeigen seien Sexualdelikte. Ob es sich dabei um versuchte Vergewaltigung handele, dazu wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern.
Keine Zweifel an Glaubhaftigkeit
An der Glaubwürdigkeit der beiden Opfer beständen keine Zweifel. Generell sei es jedoch immer schwierig, wenn eine Vergewaltigung im Nachhinein angezeigt werde und keine Täterspuren gesichert werden konnten und es keine Zeugen gebe. Gängige Praxis sei es – wenn Aussagen der Opfer eine besondere Bedeutung für die Ermittlungen haben – ein sogenanntes Glaubhaftigkeitsgutachtens anzufertigen. „Ob und wann ein Gutachten gemacht wird, dazu wird sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern“, so Staatsanwalt Christian Bagung. Weitere Details wollte die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen und wegen des Opferschutzes der beiden Anzeigenstellerinnen nicht nennen.
Dem 20-Jährigen wird vorgeworfen, bei einer Party in einem Schützenhaus in Bramsche-Pente eine 19-Jährige vergewaltigt und im Anschluss getötet zu haben. Der Wallenhorster ist derzeit in der Justizvollzugsanstalt (JVA) untergebracht.