Das Landgericht Osnabrück hat heute (07.03.) bekannt gegeben, dass das Urteil vom 11. Dezember 2023 im Fall der Tötung eines 16-Jährigen in Bramsche rechtskräftig ist, nachdem der Verteidiger des Angeklagten die zunächst eingelegte Revision zurückgenommen hat.
Demnach wurde der 82-jährige Angeklagte für schuldig befunden, am 28. Februar 2023 in Bramsche mehrmals auf einen 16-jährigen Jungen geschossen zu haben. Der Vorfall ereignete sich im gemeinsamen Mehrparteienhaus, in dem der Angeklagte und das Opfer mit seiner Mutter lebten. Die Kammer war überzeugt, dass der Junge keinen Angriff initiiert hatte und nicht verteidigungsbereit war. Dies führte dazu, dass die Tat als Mord eingestuft wurde, insbesondere wegen der Verwirklichung des Mordmerkmals der Heimtücke.
13 Jahre wegen Mordes
Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Die Kammer berücksichtigte dabei die verminderte Schuldfähigkeit des psychisch erkrankten Angeklagten. Zusätzlich wurde dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Mannes und seiner Tat ergab laut der Kammer, dass er aufgrund seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten begehen könnte, durch die Opfer schwer geschädigt oder erheblich gefährdet werden könnten, wodurch er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Fall gilt als abgeschlossen
Ursprünglich legte der Angeklagte durch seinen Verteidiger Rechtsmittel gegen das Urteil ein, das nunmehr zurückgenommen wurde. Das Urteil ist somit rechtskräftig, der Fall gilt als abgeschlossen.