Nach dem Urteil des Landgerichts Osnabrück, das für die Vergewaltigung und Ermordung einer 19.jährigen jungen Frau in Bramsche-Pente lediglich eine Jugendstrafe von neun Jahren verhängte, hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück nach Informationen des NDR bereits Revision eingelegt.
Der Antrag auf Revision wurde bereits umgehend nach der Urteilsverkündung eingelegt. Die Information des NDR wurde am Mittwochmorgen durch die Staatsanwaltschaft gegenüber der HASEPOST bestätigt.
Staatsanwalt fordert Feststellung der besonderen Schwere der Schuld
Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde eine Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten gefordert sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit würde eine Entlassung des 20-jährigen Täters aus Hollage (Gemeinde Wallenhorst) auch nach der Haftzeit unwahrscheinlich und eine „Sicherheitsverwahrung“ zum Schutz der Öffentlichkeit möglich.
Nach Angaben des NDR will auch die Verteidigung des 20-Jährigen gegen das Urteil Revision einlegen, um eine noch mildere Strafe zu erreichen.
Wie inzwischen ebenfalls bekannt wurde, hatte das Landgericht sogar versucht das Strafmaß vor der Öffentlichkeit zu verheimlichen. Durchsetzen konnten sich die Osnabrücker Richter jedoch mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit von dem Verfahren. Dabei berief sich das Landgericht auf den Paragrafen 48 im Jugendgerichtsgesetz.
Mord und Vergewaltigung am Rande einer Geburtstagsfeier
Der Mord, der einer Vergewaltigung folgte, ereignete sich im März am Rande einer Geburtstagsfeier nahe der Schützenhalle im Bramscher Ortsteil Pente. Der 20-jährige Täter gehörte zu den 150 Partygästen, der Verdacht gegen ihn hatte sich rasch erhärtet. Nach seiner Festnahme saß er in Untersuchungshaft in der Jugendanstalt Hameln, wo er vermutlich weiterhin einsitzen wird.
Der Täter war bereits vor dem Mord bei der Polizei aktenkundig, ein erstes Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft im Jahr 2020 eingestellt, um den späteren Mörder nicht zu stigmatisieren.