Gibt es ein juristisches Nachspiel für die Führungskräfte-Sonderfahrt der Osnabrücker Stadtverwaltung?
Nach Ansicht eines Osnabrücker Rechtsanwalts könnten sowohl Stadtbaurat Frank Otte als auch Stadtwerke-Mobilitätsvorstand Dr. Stephan Rolfes eine strafbare Handlung vorgeworfen werden, weil am Abend des 23. Mai ein Fahrer der Stadtwerke von der Metrobuslinie M1 (Haste-Düstrup) abgezogen wurde.
Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte Dr. Alexander Retemeyer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, dass bei der Strafverfolgungsbehörde durch einen Osnabrücker Rechtsanwalt eine formelle Bitte um Prüfung eingereicht wurde und sich diese im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens derzeit in Prüfung befinde.
Juristische Folgen für letztlich unnötige Sonderfahrt?
Hintergrund der ungewöhnlichen „Rufbus-Aktion“ war, dass die Führungskräfte der Stadt nach einer Veranstaltung am Flughafen FMO den für den Rücktransport gecharterten Bus erst nicht finden konnten und sich am 35 Kilometer von Osnabrück entfernten Flughafen „gestrandet“ wähnten.
Nach einem spätabendlichen Anruf durch Stadtbaurat Frank Otte organisierte Stadtwerke-Mobilitätsvorstand Dr. Stephan Rolfes einen schließlich unnötigen Rücktransport und nahm dafür in Kauf, dass der fahrplanmäßige Linienverkehr auf der Metrobuslinie M1 zeitweise unterbrochen wurde.
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