Zollkontrolle / Foto: Hauptzollamt Osnabrück
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Geschäftsführer einer Transportfirma aus dem Emsland wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro. Vorausgegangen waren dem Urteil Ermittlungen des Osnabrücker Zolls.
Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte, dass der Beschuldigte von Oktober 2014 bis März 2019 zahlreiche Arbeitnehmer unangemeldet beschäftigte. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu zahlen, kam der Mann nicht nach. Er zahlte den Lohn seinen Beschäftigten größtenteils schwarz aus. Dadurch sparte sich der Beschuldigte Sozialabgaben in Höhe von mehr als 58.000 Euro. Außerdem hinterzog der 68-Jährige Steuern von ca. 58.200 Euro. Dafür erhielt er vom Amtsgericht Osnabrück jetzt eine Geldstrafe von 10.000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.