Die Bundespolizei kann nach der gestrigen Bombendrohung an den Hauptbahnhöfen in Osnabrück und Rostock einen schnellen Fahndungserfolg vermelden. Der Verdächtige wurde noch am Dienstagnachmittag (5. November) ermittelt, wie die Behörde bekanntgab.
Wohnung eines 45-Jährigen durchsucht
Unmittelbar nach der Drohung leiteten die Einsatzkräfte umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ein, wobei technische Hilfsmittel eine entscheidende Rolle spielten. Im Zuge der Ermittlungen ordnete die Staatsanwaltschaft Rostock eine Wohnungsdurchsuchung an. Diese wurde bei einem 45-jährigen deutschen Staatsbürger durchgeführt. Dabei konnten zwei Mobiltelefone und ein Tablet sichergestellt werden, die nun forensisch ausgewertet werden, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen. Der Mann steht im Verdacht, nicht nur für die Bombendrohung in Rostock verantwortlich zu sein, sondern auch für eine zweite Drohung, die mit geringem zeitlichem Abstand den Hauptbahnhof Osnabrück betraf. Die Ermittlungen dauern an.
Bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe
Die Bundespolizei hat gegen den Verdächtigen ein Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten eingeleitet. Das Strafmaß für diese Tat reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Zudem könnten der Deutschen Bahn erhebliche zivilrechtliche Ansprüche gegen den mutmaßlichen Täter zustehen.