Was passiert, wenn sich Eltern uneins dabrüber sind, ob sie ihre Kinder impfen sollen? Das Familiengericht Bad Iburg hat hierzu jetzt ein Urteil gefällt: Die Entscheidung ist auf das Elternteil zu übertragen, das die Impfung befürwortet, sofern eine Empfehlung der Ständigen Impfkomission (STIKO) vorliegt und bei dem Kind kein besonderes Impfrisiko vorliegt.
Wenn Kinder durch einschüchterndes und angsterzeugendes Verhalten eines Elternteils so sehr verunsichert sind, dass sie sich keine eigene Meinung über die Vorteile und Risiken der Coronaimpfung bilden können, spreche laut des Gerichts nichts dagegen, die Entscheidung auf das Elternteil zu übertragen, das die Impfung befürwortet.
Was war passiert?
Die geschiedenen Eheleute stritten darüber, ob die gemeinsamen 14 und 12 Jahre alten Kinder gegen Corona geimpft werden sollten. Nachdem sich die Eltern zunächst dahingehend geeinigt hatten, sich an die Empfehlung der behandelnden Kinderärztin zu halten, hatte sich die Mutter später gegen diese Empfehlung gestellt. Sie lehnte die Impfung der Kinder nun generell ab.
Wie hat das Familiengericht entschieden?
Das Familiengericht hat die Entscheidung über die Zustimmung zu einer Schutzimpfung gegen das Corona-Virus auf den Vater übertragen. Die Impfung muss mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) erfolgen.
Das Familiengericht kann, wenn sich Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge in einer Angelegenheit, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen können, auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil alleine übertragen.