Eine jüngst veröffentlichte Studie des Soziologen Wolfgang Hammer wirft deutschen Familiengerichten vor, Mütter bei Umgangs- und Sorgerechtsentscheidungen zu benachteiligen. Die Studie zeigt auf, dass väterliches Macht- und Kontrollverhalten oftmals ignoriert oder verharmlost und negative Verhaltensweisen der Väter als „elterlicher Streit“ klassifiziert werden. Das schaffe ein Ungleichgewicht zuungunsten der Mütter.
Mütterbenachteiligung bei Familiengerichten
In seiner Studie, über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtete, hat der Hamburger Soziologe Wolfgang Hammer aufgedeckt, dass bei Familiengerichten Mütter oftmals benachteiligt werden. Laut Hammer wird das Macht- und Kontrollverhalten von Vätern regelmäßig ignoriert oder verharmlost. Negative Verhaltensweisen der Väter werden kurzerhand als „elterlicher Streit“ bezeichnet, was die Waagschale in der Auseinandersetzung ungleich zugunsten der Väter kippen lässt.
Studienmethode und -ergebnisse
Für seine Untersuchungen hat Hammer die Medienberichterstattung über 154 Familienrechtsfälle aus dem Zeitraum von 2008 bis Juli 2024 analysiert. Die Studienergebnisse offenbarten „deutschlandweit gefährdende Mechanismen und Wirkweisen in familienrechtlichen Verfahren“. Auffällig waren immer wieder „die gleichen systemisch-strukturellen Abläufe in familienrechtlichen Verfahren an Amtsgerichten und Oberlandesgerichten“.
Das umstrittene Parental Alienation Syndrome (PAS)
Im Zentrum der bemängelten Vorgehensweisen steht die Annahme des gezielten Entfremdung eines Elternteils vom Kind. Dieser Prozess wird als Parental Alienation Syndrome (PAS) bezeichnet. Trotz seiner wissenschaftlichen Überholtheit und der Tatsache, dass das PAS in Leitfäden für Ärzte nicht mehr empfohlen wird, spielt es nach wie vor eine zentrale Rolle in familienrechtlichen Verfahren. Den Studienergebnissen zufolge wird die Mutter oft als „Störfaktor in der Beziehung des Kindes zum Vater“ dargestellt. Auf dieser Grundlage wird in Einzelfällen sogar das Kind statt bei der Mutter beim Vater oder in einem Heim untergebracht.
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