Die Staatsanwaltschaft München I sieht durch die Cannabisgesetzgebung des Bundes erhebliche Nachteile für die Arbeit der Justiz. Insbesondere Jugendliche könnten nicht mehr zur Aufsuchung einer Beratungsstelle verpflichtet werden und die Strafen für den Handel mit Cannabis seien geringer ausgefallen.
Nachteile und Kritik am Cannabisgesetz
Der Leiter der Staatsanwaltschaft München I, Hans Kornprobst hat sich kritisch gegenüber dem “Spiegel” über die Auswirkungen des Cannabisgesetzes des Bundes geäußert. “Es fällt auf, dass das Gesetz Auswirkungen hat, die sehr fragwürdig sind”, sagte Kornprobst. Seit der Reform im Frühjahr gestalte es sich schwieriger, auf jugendliche Cannabiskonsumenten einzuwirken.
Veränderungen für jugendliche Cannabiskonsumenten
Wenn ein Minderjähriger in der Vergangenheit mit Cannabis erwischt wurde, so Kornprobst, “konnten wir ihn dazu zwingen, eine Beratungsstelle aufzusuchen”. Nun sei die Beratung freiwillig, da es strafrechtlich nicht mehr möglich sei, diese aufzuzwingen. Strafen für den Handel mit Cannabis seien geringer geworden. Die Änderungen für Kleinkonsumenten seien überschaubar: “Kleine Mengen zu konsumieren hat auch bisher zu keiner Verurteilung geführt.”
Auswirkungen auf Polizei und Justiz
Laut den Strafverfolgern machen es die Änderungen durch das Gesetz der Polizei und der Justiz in München schwerer gegen Dealer vorzugehen oder Hausdurchsuchungen durchzuführen. Darüber hinaus resultiere aus dem Gesetz “ein hoher Arbeitsaufwand”, da abgeschlossene Verfahren erneut aufgegriffen werden müssten. Bundesweit wird Kritik an der Reform laut, in Bayern fällt diese besonders stark aus.
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