Das Alte Testament ist hinsichtlich des Sonntags eindeutig:
„Sechs Tage sollst du arbeiten, aber am siebten Tag sollst du ruhen“
Auch wenn man der Nachfolgepartei der eher kirchenfernen ostdeutschen SED sonst nur wenig Bibeltreue zutraut, berufen sich die Osnabrücker Linken doch auf das sonntägliche Arbeitsverbot und damit auf tief im Alten Testament verwurzelte abendländische Traditionen.
Nach Auffassung der Kleinfraktion würde eine sonntägliche Straßenreinigung mit dem für den siebten Tag des Herrn erlassenen Arbeitsverbot kollidieren.
Linke protestiert bereits vor der Ratssitzung
In der Ratssitzung am 06. Dezember wird das Thema 7-tägige Straßenreinigung auf dem Tisch liegen. Die Straßenreinigung in Osnabrück soll nun zukünftig generell auch an Sonntagen durchgeführt werden.
„Am Sonntag gilt das Arbeitsverbot – auch für die Straßenreinigung.“, äußert sich die Fraktionsvorsitzende Giesela Brandes-Steggewentz in einer vorab verbreiteten Pressemitteilung.
Trotz regelmäßig überquellender Müllkübel, hauptsächlich vom Typ „Big Belly“, sieht die Stadträtin keine im § 10 des Arbeitszeitgesetz geregelte Ausnahme für das Arbeitsverbot am Sonntag. „Von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, kann nun aber wirklich nicht die Rede sein – das muss sehr streng beurteilt werden.“, so Brandes-Steggewentz.
Ausnahmen nur nach Veranstaltungen zulässig
Für die Linken-Fraktion gibt es durchaus auch Ausnahmen zum Sonntagsarbeitsverbot, jedoch nur bei besonderen Events am Samstag davor und „mit Sicherheit nicht generell“. Dazu stellt Brandes-Steggewentz klar: „Es ist natürlich selbstverständlich, dass nach besonderen Veranstaltungen in der Innenstadt am darauffolgenden Sonntag die Straßen gereinigt werden müssen.“