HASEPOST
 
HASEPOST

MSV und VfL begrüßen DFB-Entscheidung

Die Bremer Brücke. /Foto: Guss

Der MSV Duisburg und der VfL Osnabrück begrüßen die Entscheidung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), die Partie zwischen beiden Vereinen zu wiederholen. Die Begegnung des 20. Spieltags in der 3. Liga wurde beim Stand von 0:0 nicht zu Ende gespielt, nachdem Aaron Opoku vom VfL Osnabrück von einem Zuschauer rassistisch beleidigt wurde.

„Wir begrüßen dieses Urteil, das ist die Entscheidung, die der VfL und wir gemeinsam wollten. Ein Dank geht dabei auch an den DFB, der damit angemessen auf die Umstände des vergangenen Sonntags reagiert. Wir hoffen aber auch, dass so ein Spielabbruch einmalig bleibt. Die Geschehnisse sind eine deutliche Aufforderung an jeden, Menschlichkeit und Toleranz zu leben“, sagt MSV-Präsident Ingo Wald.

Ein klares Zeichen gegen Rassismus und für Menschlichkeit

VfL-Präsident Holger Elixmann ergänzt: „Dass die Partie zwischen dem MSV Duisburg und dem VfL Osnabrück wiederholt wird, halten wir für eine gute Entscheidung. Weder der MSV Duisburg noch der VfL Osnabrück sollten aufgrund des Fehlverhaltens eines Zuschauers bestraft werden. Beide Vereine haben durch ihr Verhalten ein klares Zeichen gegen Rassismus und für Menschlichkeit gesetzt, der DFB hat sich im Sinne des Fußballs durch das Urteil daran angeschlossen. Dafür danke wir dem DFB und allen Beteiligten.“ Wann das Spiel zwischen dem MSV Duisburg und dem VfL Osnabrück nachgeholt wird, steht noch nicht fest.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion