Die Abrechnung von Mpox-Impfungen ist in nur sieben deutschen Bundesländern durch eine Vereinbarung zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Krankenkassen geregelt. Patienten in den übrigen Bundesländern müssen zunächst in Vorleistung treten, wie eine Anfrage des „Tagesspiegels“ bei den zuständigen KVen ergab.
Bedeutung der Vereinbarungen
Die Kosten für eine Dosis des Impfstoffes belaufen sich auf etwa 200 Euro. Obwohl die Ständige Impfkommission (Stiko) bestimmten Risikogruppen eine Impfung empfiehlt, kann deren Kostenübernahme durch die Krankenkassen nur in den Bundesländern sicher gestellt werden, in denen eine entsprechende Vereinbarung mit den KVen besteht. In allen anderen Bundesländern müssen Patienten die Kosten für die Impfung zunächst selbst tragen.
Regionale Unterschiede
In Baden-Württemberg, Berlin, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein existiert bereits eine Vereinbarung zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen. Auch in Bayern wird eine solche Abrechnung ab dem 1. Oktober möglich sein. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Kassenärztliche Vereinigungen: Während die KV Nordrhein bereits eine Vereinbarung mit den Krankenkassen getroffen hat, fehlt eine solche Vereinbarung bei der KV Westfalen-Lippe noch. Die restlichen Bundesländer sind noch ohne eine entsprechende Regelung.
Die Rolle des „Tagesspiegels“
Der „Tagesspiegel“ hat bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Anfrage zur aktuellen Regelung der Abrechnung von Mpox-Impfungen gestellt. Die Antworten der KVen offenbarten die oben genannten regionalen Unterschiede in der Kostenübernahme von Mpox-Impfungen für bestimmte Risikogruppen.
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