Um es ganz deutlich zu sagen: Die Maßnahmen der Landesregierung im Verlauf der Corona-Krise waren bislang im Vergleich der Bundesländer tadellos … wenn da nicht die Drucksache Nds. GVBl. Nr. 7/2020, ausgegeben am 3. 4. 2020, gewesen wäre.
Ein Kommentar von Heiko Pohlmann
Sorry, liebe Landesregierung, mir will es einfach immer noch nicht in den Kopf, warum wir nur knapp zwei Wochen, nachdem sich die Niedersachsen an #StayHome und #SocialDistancing gewöhnt haben, nun wieder Zugang zu Baumärkten brauchen.
Tatsächlich geben die Infektionszahlen – zumindest in der Region Osnabrück – Grund zur Hoffnung, dass wir es tatsächlich schaffen können, “die Kurve flach zu halten”.
Neue Schlagbohrmaschinen für jeden Haushalt werden uns dabei aber sicher nicht helfen.
So sah es am Samstag vor Bau- und Gartenmärkten in Osnabrück aus:
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Parallel zur Baumarktöffnung wurde mit derselben Verordnung der Betrieb von Autowaschanlagen und von Handy- und Telefonläden explizit verboten. Nun könnte man auf eine Autowäsche sicher noch ein paar Wochen verzichten, aber mir fällt beim besten Willen nicht ein einziger Gewerbebereich – mit Ausnahme vielleicht von Peepshows – ein, bei dem es mehr Distanz zwischen Käufer und Leistungserbringer gibt.
Und wenn das Handy in Coronazeiten kaputtgeht oder die SIM-Karte getauscht werden muss, dann halte ich den Fortbestand eines Handyladens für deutlich systemrelevanter als den eines Baumarkts, in dem ich zwischen einem Dutzend Schlagbohrmaschinen und vierzehn Kloschüsseln wählen kann.
Und ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, in dem Aluhutträger wieder Fahrt aufnehmen mit Verschwörungstheorien, die aus 2020 ein 1984 deuten, wollte Hannovers Politelite ein explizites Besuchsverbot in den grundgesetzlich geschützten eigenen vier Wänden erlassen?
OK, diese Regelung hielt nicht einmal 12 Stunden, da war sie schon wieder gekippt – gab es womöglich verfassungsrechtliche Bedenken?
Und nun das Teilnahmeverbot von Geschwistern bei Beerdigungen. Ganz davon abgesehen, dass ich den Polizisten sehen möchte, der im Angesicht einer Trauergemeinde so ein Verbot durchsetzen will. Und auch davon abgesehen, dass nach Medienberichten bereits zwei Regierungssprecher der Verfügung aus dem eigenen Haus öffentlich widersprochen haben. Was soll das?
Wie wenig Feingefühl muss man in Hannover haben, um so eine Gaga-Regelung überhaupt erst rechtskräftig werden zu lassen? Sorry Stephan Weil, mit dieser einen Verfügung haben Sie ganz gewaltig alles über den Haufen geworfen, was sie zu Beginn der Corona-Krise alles richtig gemacht haben.
Ich bin mir sicher, das können Sie besser und das war nur ein Ausrutscher!
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