Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft hatte die Forderung der Hinterbliebenen schon für aussichtslos erklärt und die Prozesskostenhilfe wurde gekürzt (wir berichteten), dennoch verurteilte der Richter am Landgericht die drei Täter heute zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro, Mit 36.000 Euro wird der Messerstecher (20) die Hauptlast aufbringen müssen. Noch sitzt der bei der Tat 17jährige, der laut Aussage in der Verhandlung 2012 nur „sein Messer ausprobieren“ wollte, seine siebeneinhalbjährige Haftstrafe ab.
Die verhängte Gesamtsumme von 40.000 Euro soll das bisher höchste Schmerzensgeld sein, das Hinterbliebenen in vergleichbaren Fällen in Deutschland bislang zugesprochen wurde.
Die Eltern des Opfers hatten mindestens 50.000 Euro gefordert. Das OLG Oldenburg hielt lediglich 10.000 Euro für angemessen, da Matthias B. zu schnell nach den Messerstichen verstorben war und in den Augen der Oldenburger Richter nicht genügend gelitten habe – verkürzt dargestellt.