Am Donnerstag konnten Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück nach intensiven Ermittlungen einen 56-jährigen Beschuldigten festnehmen, der dringend tatverdächtig ist, am 11.12.2018 einen 55-jährigen Bekannten in dessen Wohnung in Glandorf getötet zu haben.
Der 55-Jährige wurde am 19.12.2018 leblos in seiner Wohnung in Glandorf aufgefunden. Da ein Gewaltverbrechen nicht auszuschließen war, ordnete die Staatsanwaltschaft Osnabrück die Obduktion des Verstorbenen an. Der Rechtsmediziner kam zu dem Ergebnis, dass der 55-Jährige getötet wurde. Am 21.12.2018 richtete die Polizei eine insgesamt 40-köpfige Mordkommission ein, die seit diesem Tage rund um die Uhr ermittelte. Seither gingen die Ermittler über 270 Spuren nach.
Kurz zuvor war nur wenige Kilometer entfernt eine Frauenleiche entdeckt worden, für die inzwischen ebenfalls Tatverdächtige ermittelt wurden.
Täter aus persönlichem Umfeld des Opfers
Der 56-jährige Beschuldigte wurde im Rahmen der Ermittlungen im persönlichen Umfeld des Verstorbenen vernommen. In den Angaben des Beschuldigten konnten, unter Berücksichtigung und Würdigung weiterer Zeugenaussagen im Ermittlungsverfahren, Widersprüche aufgedeckt werden. Die Polizei sicherte ferner DNA-Spuren am Tatort, insbesondere am Leichnam des Verstorbenen. Eine molekulargenetische Untersuchung führte zu dem Ergebnis, dass diese DNA mit der des 56-jährigen Beschuldigten übereinstimmt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück erließ das Amtsgericht Osnabrück am 17.01.2019 Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags. Der Beschuldigte wurde der zuständigen Richterin vorgeführt und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen dauern an.