Vor der Großen Jugendkammer am Landgericht Osnabrück wird Anfang September 2023 der Prozess gegen den jungen Mann (inzwischen 20) eröffnet, der in Verdacht steht im März, am Rande einer Feier in der Schützenhalle in Bramsche-Pente, ein 19-jähriges Mädchen vergewaltigt und ermordet zu haben.
Das Landgericht Osnabrück teilt dazu mit, dass weder über die genauen Details der Tatvorwürfe, die letztlich vom Gericht festgestellte Tat oder das ausgesprochene Strafmaß öffentlich informiert werden wird. Auch die Verhandlung wird unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden, da der mutmaßliche Täter noch unter das Jugenstrafrecht fällt.
Mutmaßlicher Täter soll noch mehr Straftaten begangen haben
Dem Angeklagten werden nach Angaben des Landgerichts nicht nur die Tötung vorgeworfen. Es stehen mehrere Straftaten im Raum, von denen einige bereits in seiner Jugend begangen worden sein sollen. Die Redaktion der HASEPOST hatte bereits kurz nach dem Tötungsdelikt an der Schützenhalle von weiteren Anzeigen gegen den mutmaßlichen Täter berichtet.
Besonderheiten des Jugendstrafrechts
Das Verfahren wird gemäß § 48 JGG unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht, wo grundsätzlich Öffentlichkeit herrscht, hat der Gesetzgeber bei Verfahren, die Jugendliche betreffen, die Nichtöffentlichkeit von Verhandlung und Urteilsverkündung festgelegt. Die Anwendung von § 48 Abs. 1 JGG hängt ausschließlich vom Alter des Angeklagten zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat ab. Hierbei haben die Gerichte keinen Handlungsspielraum.