Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Die monetären Sozialleistungen des Staates sind 2022 leicht gestiegen. Der Zuwachs fiel mit 1,4 Prozent deutlich geringer als in den Jahren zuvor (2019: +5,2 Prozent, 2020: +9,3 Prozent und 2021: +1,8 Prozent) aus, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mit.
Auch im Vergleich zum langjährigen Mittel seit 1991 (+3,1 Prozent) entwickelten sie sich unterdurchschnittlich. Hierbei handelt es sich um die monetären Sozialleistungen des Staates in jeweiligen Preisen in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Der Verbraucherpreisindex verzeichnete im Jahr 2022 einen erheblich stärkeren Zuwachs (+6,9 Prozent), sodass sich preisbereinigt ein Rückgang der monetären Sozialleistungen ergibt. Auch die Ausgaben des Staates insgesamt wuchsen mit 4,3 Prozent im Jahr 2022 stärker als die monetären Sozialleistungen, sodass der Anteil der monetären Sozialleistungen an den Ausgaben des Staates insgesamt in 2022 auf rund 16,0 Prozent fiel. Im Vorjahr lag er noch um einen Prozentpunkt höher. Bei den monetären Sozialleistungen in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen handelt es sich um Geldleistungen des Staates, die dazu dienen, soziale Risiken abzusichern. Im vergangenen Jahr entwickelten sich die einzelnen monetären Sozialleistungen unterschiedlich: So sorgte die deutliche Erholung am Arbeitsmarkt für einen Rückgang der Ausgaben für Arbeitslosengeld I (-14,8 Prozent oder -3,1 Milliarden Euro) und Kurzarbeitergeld (-79,5 Prozent oder -9,7 Milliarden Euro). Dies dämpfte den Anstieg der monetären Sozialleistungen insgesamt. Darüber hinaus waren die Ausgaben für Kindergeld rückläufig (-5,1 Prozent oder -1,3 Milliarden Euro) und auch für Sozial- und Jugendhilfe wurde etwas weniger ausgegeben (-0,8 Prozent oder -0,3 Milliarden Euro). Dagegen stiegen die öffentlichen Pensionen (+4,4 Prozent oder +3,4 Milliarden Euro) sowie die Geldleistungen der Deutschen Rentenversicherung (+3,9 Prozent oder +13,2 Milliarden Euro) spürbar an, Letztere unter anderem wegen der Rentenanpassung zum 1. Juli 2022. Die Ausgaben für Arbeitslosengeld II (ALG II) erhöhten sich (+2,4 Prozent oder +0,5 Milliarden Euro) in Folge des Zuzugs von Schutzsuchenden aus der Ukraine, die im 2. Halbjahr 2022 Anspruch auf ALG II hatten. Erheblich mehr als im Vorjahr wurde für Wohngeld ausgegeben (+28,3 Prozent oder +0,4 Milliarden Euro), auch aufgrund der Heizkostenzuschüsse, die im Rahmen der sogenannten „Entlastungspakete“ der Bundesregierung gezahlt wurden. Beim Krankengeld war ein Plus von 7,3 Prozent oder 1,3 Milliarden Euro zu verzeichnen, beim Pflegegeld eine Zunahme um 7,3 Prozent oder 1,5 Milliarden Euro. Die Entwicklung der Sozialleistungen hängt nicht allein von deren gesetzlicher Ausweitung oder Kürzung ab, sondern von vielen verschiedenen Faktoren: etwa von der Situation am Arbeitsmarkt, der Erwerbsbeteiligung oder der demografischen Entwicklung der Bevölkerung.
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