Jobcenter werden in Zukunft die Möglichkeit haben, Bürgergeld-Empfänger zu monatlichen persönlichen Gesprächen einzuladen. Dies soll dazu dienen zu überprüfen, ob sich die Betroffenen an vereinbarte Bedingungen halten, so geht es aus einer Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums für die Ampelfraktionen hervor.
Persönliche Gespräche zur Überprüfung von Absprachen
Der Entwurf, der Regierungskreisen zufolge am Montagabend in die Ressortabstimmung gegangen ist, zielt insbesondere auf arbeitslose Leistungsberechtigte ab. Hier soll die Überprüfung von Absprachen „monatlich in einem persönlichen Gespräch stattfinden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist“.
Monatliche Termine für bestimmte Gruppen
Die monatlichen Termine sind speziell für arbeitslose Jugendliche im Bürgergeld sowie für die Bezieher vorgesehen, die Gefahr laufen, in die Langzeitarbeitslosigkeit abzurutschen. Laut Entwurf sind „die für die monatliche Gesprächsdichte erforderlichen Ressourcen für arbeitslose Leistungsberechtigte einzusetzen, bei denen dies für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist“. Besonders Arbeitslose in den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs könnten in Betracht kommen, um Personen mit hohem Verbleibrisiko möglichst schnell zu identifizieren.
Monatliche Gespräche für mehrere Zielgruppen sinnvoll
Die Gespräche sind auch sinnvoll für Absolventen von Integrations- oder Berufssprachkursen. Darüber hinaus könnten monatliche Gespräche auch bei Jugendlichen oder Personen mit komplexeren Problemlagen sinnvoll sein, so das Arbeitsministerium.
In der Tat sei der kontinuierliche Dialog mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von zentraler Bedeutung. Jobcenter sollen jedoch selbst entscheiden, wie sie die Gespräche gestalten: „Dauer und inhaltliche Ausrichtung der persönlichen Gespräche sind durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der konkreten Ausgestaltung vor Ort festzulegen.“
✨ durch KI bearbeitet, .