HASEPOST
 
HASEPOST

Mobiles Team impft an fünf Tagen in der kommenden Woche an verschiedenen Orten in Osnabrück

Covid-Impfung (Symbolbild)

Auch in der kommenden Woche sind wieder mehrere Impfaktionen in Osnabrück geplant. Ein Termin ist nicht nötig. 

Ein mobiles Team impft in der kommenden Woche von Montag bis Freitag erneut an verschiedenen Orten in der Stadt Osnabrück Menschen ab zwölf Jahren gegen das Coronavirus. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Personen unter 30 Jahren und Schwangere erhalten den Impfstoff von Biontech, Personen ab 30 Jahren Moderna. Auf Wunsch ist auch der Impfstoff von Johnson & Johnson verfügbar.

Aktionen in der ganzen Stadt

Los geht es am Montag, 17. Januar, von 9 bis 15 Uhr beim Exil e.V. in der Möserstraße 34. Weiter geht es am Dienstag, 18. Januar, von 9 bis 15 Uhr in der evangelisch-lutherischen Matthäusgemeinde in der Moorlandstraße 65 bis 67. Am Mittwoch, 19. Januar, von 9 bis 15 Uhr macht das Team dann in der Integrierten Gesamtschule, Eversheide 18, Halt. Die evangelisch-lutherische Martinsgemeinde, Große Schulstraße 48, ist am Donnerstag, 20. Januar, von 9 bis 15 Uhr Ort der Impfung. Den Abschluss bildet am Freitag, 21. Januar, von 12.30 bis 15 Uhr erneut der Exil e.V. in der Möserstraße 34.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion