Mit der geplanten Legalisierung von Cannabis in Deutschland sollen zunächst spezielle Vereine ihren Mitgliedern den Zugang ermöglichen. Mittlerweile gibt es nun schon knapp ein halbes Dutzend Clubs in Osnabrück.
Ob der Cannabis Social Club Osnabrück wirklich nach eigenen Angaben der erste seiner Art in Osnabrück ist, ist zu bezweifeln. Zahlreiche weitere Adressen gibt es bereits in der Hasestadt. So lassen sich via Instagram bereits folgende Clubs finden: King Social Club, High Potential Cannabis Club, ein zweiter Cannabis Social Club Osnabrück und “Hasi”.
Übrigens setzen sich die Hanffreunde Osnabrück seit 2015 für die Legalisierung ein. Diese organisierten bereits in der Vergangenheit den sogenannten Global Marijuana March in der Stadt. Osnabrück ist bis jetzt für 2023 noch nicht auf der Liste der teilnehmenden Städte zu finden, dafür aber Oldenburg. Dort gehen etliche Menschen am 13. Mai um 13 Uhr auf die Straße, um sich für die Legalisierung stark zu machen.
Vereine können sich bisher noch nicht gründen
Grundsätzlich können sich derzeit noch keine Vereine offiziell beim Amtsgericht eintragen lassen, erklärt eine Sprecherin auf Nachfrage. “Zu den einzuhaltenden Vorschriften gehört, dass der Vereinszweck erlaubt ist. Bis zur Legalisierung kann daher unseres Erachtens kein Verein mit dem Zweck Anbau beziehungsweise Konsum Cannabis eingetragen werden.” Dementsprechend gibt es auch noch keine konkrete Zahl für die Hasestadt.
Klar ist auch, dass viele Dinge bisher noch ungeklärt sind und in einem Gesetzesentwurf, der Ende April vorliegen soll, konkretisiert werden. Bisher ist geplant, dass sich in Cannabis Clubs ausschließlich Mitglieder mit Cannabis-Produkten aus eigenem Anbau versorgen können.
Das sind bisher die Regeln
- Maximal 25 Gramm können an eine Person auf einmal abgegeben werden, höchstens 50 Gramm pro Monat.
- Es ist nur eine Mitgliedschaft in einem Verein möglich.
- Unter 21-Jährige bekommen maximal 30 Gramm pro Monat.
- Ein Club kann maximal 500 Mitglieder haben.
- Das Mindestalter für eine Mitgliedschaft liegt bei 18 Jahren.
- Clubs dürfen für ihren Verein keine Werbung machen.
- In den Vereinsräumen darf nicht konsumiert werden, auch Alkoholausschank ist verboten.
Die Vereine müssen die üblichen Gründungsvorschriften für Vereine gemäß BGB einhalten, erläutert die Sprecherin. Dazu gehöre unter anderem, dass es bei Gründung mindestens sieben Mitglieder gibt. Rein logisch könnte es mit der Höchstzahl an Mitgliedern (500) bei gut 172.000 Einwohnern fast 344 Clubs in der Stadt geben. Ob das Gesetz allerdings Vorschriften enthält, die eine mögliche Obergrenze an Clubs in einer Stadt vorsieht, ist bisher noch nicht bekannt. Das Interesse ist mit gut einem halben Dutzend Clubs, die unserer Redaktion bekannt sind, vor Gründungserlaubnis aber bisher groß.