HASEPOST
 
HASEPOST

Mit zwei Haftbefehlen gesucht: 36-Jähriger reist vom Osnabrücker Hauptbahnhof direkt ins Gefängnis

(Symbolbild) Hauptbahnhof Osnabrück

Die Bundespolizei hat in der vergangenen Nacht (1. auf 2. Juni) im Hauptbahnhof Osnabrück einen 36-Jährigen festgenommen, der gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Bundespolizisten hatten den Mann gegen ein Uhr nachts im Bahnhof Osnabrück kontrolliert, weil dieser durch das Gleisbett des Hauptbahnhofs lief. Als die Beamten dem offenbar unter Drogen stehenden Mann in eine Sitzgruppe halfen, fiel ihm eine kleine Menge Haschisch aus der Tasche. Offensichtlich aufgebracht versuchte der Mann wieder an die Drogen zu kommen. Die schnelle Reaktion der Beamten verhinderte, dass der Mann vor einen durchfahrenden Güterzug stürzte, während er sie weiter mit Tritten und Schlägen attackierte. Die Beamten mussten den 36-Jährigen fesseln.

Angriff von Polizeibeamten und unerlaubter Betäubungsmittelbesitz

Nachdem die Identität des ausweislosen Mannes ermittelt war, stand fest, dass die Justiz mit zwei Haftbefehlen nach ihm fahnden ließ. Er war zweimal wegen Diebstahl verurteilt worden. Aus den beiden Schuldsprüchen hatte er insgesamt noch eine Geldstrafe von 350 Euro zu bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 35 Tagen zu verbüßen.

Da er die geforderten Geldstrafen nicht bei den Beamten bezahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Wegen des Angriffs auf die Polizeibeamten und dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln wurden Strafverfahren gegen den 36-jährigen Tunesier eingeleitet. Darüber hinaus interessierten sich drei weitere Staatsanwaltschaften für den derzeitigen Aufenthaltsort des Mannes. Sie hatte den 36-Jährigen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion