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Startseite OsnabrückMit 250.000 britischen Pfund auf der A 30 unterwegs — Zoll führt Bargeldkontrollen durch
OsnabrückPressemeldung

Mit 250.000 britischen Pfund auf der A 30 unterwegs — Zoll führt Bargeldkontrollen durch

von Polizei Pressestelle 11. September 2020
von Polizei Pressestelle 11. September 2020
Bild: Hauptzollamt Osnabrück
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Bei Kontrollen entlang der deutsch-niederländischen Grenze konnten Zollbeamte am Dienstag, dem 8. September 2020, 250.000 britische Pfund feststellen. Im Laufe der Kontrollaktion stellten die Einsatzkräfte noch zweiundzwanzig weitere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und einen Verstoß gegen das Waffengesetz fest.

Am 8. September 2020 haben Einsatzkräfte der Hauptzollämter Bremen, Duisburg, Krefeld, Münster, Oldenburg und Osnabrück sowie der Landespolizei und Bundespolizei im Rahmen einer gemeinsamen Kontrollaktion entlang der deutsch-niederländischen Grenze zahlreiche Verstöße festgestellt. Mehr als 100 Einsatzkräfte sowie Bargeld- und Drogenspürhunde waren an der Kontrollaktion beteiligt. Dabei selektierten Zollstreifen Fahrzeuge entlang der deutsch-niederländischen Grenze aus dem fließenden Verkehr und führten diese zu den einzelnen Kontrollstellen.

744 Personen kontrolliert

Der Schwerpunkt der Kontrollaktion lag in der Überprüfung und Durchsuchung von Fahrzeugen und Gepäckstücken sowie von Personen wegen mitgeführter Barmittel. Für Beträge über 10.000 Euro pro Person besteht eine Anzeigepflicht, die auch Angaben zur Herkunft des wirtschaftlich Berechtigten sowie des Verwendungszwecks des Geldes umfasst. Die Einsatzkräfte kontrollierten insgesamt 744 Personen und 473 Fahrzeuge. In 33 Fällen wurden rund 111.000 Euro und 250.000 britische Pfund festgestellt.

Aus England nach Litauen

Eines der auffälligsten Fahrzeuge im Rahmen der Aktion war ein Mercedes Sprinter mit sechs Insassen, der auf dem Rastplatz Waldseite Süd an der Autobahn A 30 kontrolliert wurde. Der Fahrer gab gegenüber den Zöllnern an, mit Postpaketen aus Litauen nach England gefahren zu sein und auf der Rücktour Personen und Postpakete aus England nach Litauen zurückzubefördern. Die Frage nach mitgeführten Drogen, Waffen oder Bargeld von mehr als 10.000 EUR verneinte er.

Intensivkontrolle des Sprinters

Die Einsatzkräfte entschlossen sie sich zu einer Intensivkontrolle des Sprinters. Hierbei kam auch Zollhund Raptor zum Einsatz. Er zeigte auffallend starkes Interesse an dem hinteren Bereich des Sprinters. Daraufhin wurde der Sprinter komplett ausgeladen. Beim nochmaligen Abspüren der Ladung zeigte Raptor an einer schwarzen Sporttasche an. Beim Öffnen dieser Tasche kamen zwei Plastiktüten mit insgesamt 250.000 britische Pfund zum Vorschein.

Mit 250.000 britischen Pfund auf der A 30 unterwegs — Zoll führt Bargeldkontrollen durch

Bild: Hauptzollamt Osnabrück

Ermittlungen dauern an

Der vor Ort ebenfalls im Einsatz befindliche Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Osnabrück wies die Zollbeamten an, das Bargeld sicherzustellen. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Quarantäneregelungen umgehen

Wenn das zuständige Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft davon überzeugt ist, dass das Geld aus einer rechtswidrigen Tat stammt, können die Barmittel zugunsten der Staatskasse eingezogen werden. Erwähnenswert ist, dass die in dem Sprinter beförderten Personen auf der Heimreise aus dem Vereinigten Königreich nach Litauen waren. Sie hatten diese Beförderungsvariante gewählt, um die Quarantäneregelung in Litauen zu umgehen. Im Laufe der Kontrollaktion stellten die Einsatzkräfte noch zweiundzwanzig weitere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und einen Verstoß gegen das Waffengesetz fest.

Zusatzinformation

Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen den Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedstaaten der EU und im Landesinnern. Anzeigepflichtig sind Bargeld und diesem gleichgestellten Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro je Person. Durch die Anzeigepflichtigen sind auch die Herkunft der wirtschaftlich Berechtigte sowie der Verwendungszweck darzulegen.

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Polizei Pressestelle

Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: Diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht durch uns gekürzt. Wir halten ungefilterte Berichterstattung für wichtiger als politische Korrektheit.

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