Foto: Bundeskanzleramt, über dts
Berlin (dts) – Die Bundesregierung löscht regelmäßig in aller Stille die E-Mail-Postfächer ausscheidender Bundesminister. Nach dem Wortlaut des Bundesarchivgesetzes sowie nach Expertenansicht müssten diese Dateien eigentlich dem Bundesarchiv zur Aufbewahrung angeboten werden.
Das geschieht aber nicht, schreibt die „Welt am Sonntag“. Das Bundesarchiv bestätigte demnach auf Anfrage, dass bisher „noch kein Bundesministerium dem Bundesarchiv solche Postfächer zur Übernahme angeboten oder eine Zustimmung zu einer Löschung eingeholt“ habe. Unter den Ministerien, die Löschungen der Mailfächer von ausgeschiedenen Ministern bestätigten, sind das Innenministerium, das Verkehrsministerium und das Gesundheitsministerium. Gelöscht wurde zuletzt auch das Mailfach von Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU).
„Im Bundeskanzleramt werden beim Ausscheiden aus dem Amt die E-Mail-Accounts deaktiviert und die E-Mail-Postfächer nach sechs Monaten gelöscht“, bestätigte ein Regierungssprecher. Die Ministerien argumentieren, vor der Löschung würden alle als relevant erachteten einzelnen Mails in die Akten aufgenommen. Nach dem Archivgesetz seien aber „alle Unterlagen anzubieten, egal, ob sie veraktet wurden oder nicht“, sagte der Marburger Professor und Archivrechtler Thomas Henne: „Dabei geht es um Aufzeichnungen jeder Art, auch um E-Mails.“ Bundesarchiv-Präsident Michael Hollmann sprach in der „Welt am Sonntag“ von einer wachsenden „Gefahr, dass wichtige Informationen verloren gehen“.
Er verlangte schärfere Regeln: „Es wäre im Sinne der Transparenz, in der Geschäftsordnung der Ministerien und der Registraturrichtlinie des Bundes den Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln wie E-Mails oder SMS konkreter und strikter zu regeln“, sagte Hollmann.