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Startseite Deutschland & die WeltMindestlohnerhöhung betrifft jede achte Neueinstellung in Deutschland
Deutschland & die Welt

Mindestlohnerhöhung betrifft jede achte Neueinstellung in Deutschland

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 5. August 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 5. August 2025
Gebäudereiniger / Foto: dts
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Die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde dürfte mehr als jede achte sozialversicherungspflichtige Neueinstellung betreffen. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Besonders Teilzeitbeschäftigte und bestimmte Branchen sind demnach besonders stark von der Anpassung betroffen.

Mehr als jede achte Neueinstellung betroffen

Im Jahr 2023 lag bei rund 13 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen der Stundenlohn unterhalb der Marke von 13,90 Euro. Im Vergleich dazu sind insgesamt etwa fünf Prozent aller bestehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse von dem geplanten Mindestlohn betroffen, wie aus der Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervorgeht.

Die Auswirkungen der Erhöhung des Mindestlohns zeigen sich besonders deutlich bei Teilzeitjobs. Hier verdient bei Neueinstellungen rund jede sechste Person – das entspricht 16,7 Prozent – weniger als 13,90 Euro pro Stunde. Bei Vollzeitstellen sind es laut der Studie 11,9 Prozent.

Regionale und branchenspezifische Unterschiede

Auch regionale Unterschiede werden in der Untersuchung deutlich. In Ostdeutschland liegt der Anteil der betroffenen Neueinstellungen bei 14,7 Prozent. In Westdeutschland sind es 12,6 Prozent. Besonders hohe Anteile zeigen sich in bestimmten Branchen. In der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gastgewerbe werden mehr als die Hälfte der Neueinstellungen – konkret 53,2 Prozent – unterhalb des geplanten Mindestlohns von 13,90 Euro entlohnt. In der Energieversorgung liegt der Anteil der Betroffenen bei 24,1 Prozent und damit deutlich über dem Durchschnitt.

Auswirkungen auf das Einstellungsverhalten

Martin Popp, IAB-Forscher, erklärte: „Betriebe passen die Beschäftigung erfahrungsgemäß eher dadurch an, dass sie seltener neu einstellen, statt Kündigungen auszusprechen. Daher ist es besonders wichtig, inwiefern Neueinstellungen von der Erhöhung des Mindestlohns betroffen sind“, wie das IAB in seiner Mitteilung zitierte.

Die der Studie zugrunde liegenden Daten stammen aus der IAB-Stellenerhebung sowie der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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