HASEPOST
 
HASEPOST

Neue Studie zeigt: Mindestlohn steigt stärker als Tariflöhne

Die Kaufkraft des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland ist seit seiner Einführung im Jahr 2015 stärker gestiegen als die der Tariflöhne, so eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Dies ist insbesondere auf die einmalige Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro durch die Ampel-Koalition zurückzuführen.

Kaufkraft des Mindestlohns übertrifft Tariflöhne

Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat die Kaufkraft des gesetzlichen Mindestlohns seit seiner Einführung im Jahr 2015 stärker zugelegt als die der Tariflöhne. Bis Januar 2022 verzeichneten die Tariflöhne zwar ein stärkeres Wachstum als der Mindestlohn. Doch seitdem hat sich das Blatt gewendet: Während die Tariflöhne real um 7,6 Prozentpunkte sanken, stieg der Mindestlohn zwischen Januar 2022 und September 2023 real um 9,3 Prozentpunkte.

Mario Bossler, Leiter der IAB-Arbeitsgruppe “Mindestlohn”, erklärte diesen Trend: “Das ist insbesondere auf die einmalige Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 durch die Ampel-Koalition zurückzuführen.” Dies habe dazu geführt, dass die Kaufkraft des Mindestlohns im September 2023 11,6 Prozent höher als bei der Einführung im Jahr 2015 war, während die Tariflöhne seitdem real 3,8 Prozent an Wert verloren haben.

Mindestlohnerhöhungen gleichen Inflation aus

Die Studie zeigt zudem, dass die Mindestlohnerhöhungen den inflationsbedingten Kaufkraftverlust “mehr als ausgleichen” können. Das betonte auch Martin Popp, Forscher des IAB. Er stellte klar, dass dieses Ergebnis auch dann gelte, wenn man berücksichtigt, dass Geringverdiener von der Inflation stärker betroffen seien als Besserverdiener.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion