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Mindestlohn reicht oft nicht für Vollzeitbeschäftigte zum Leben

Trotz Vollzeitbeschäftigung zum gesetzlichen Mindestlohn brauchen viele Alleinstehende in Deutschland staatliche Unterstützung, um den Bedarf an Unterkunft und Heizung zu decken. Laut einer Auswertung des Bundesarbeitsministeriums trifft das auf rund 269.000 Personen zu, insbesondere in Städten und Ballungsräumen mit hohen Mieten.

Staatliche Unterstützung trotz Vollzeitbeschäftigung

In einer Antwort auf die Anfrage der Linken-Abgeordneten Susanne Ferschl hat das Bundesarbeitsministerium mitgeteilt, dass der aktuelle Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro pro Stunde für viele Alleinstehende nicht ausreicht, um ohne staatliche Unterstützung leben zu können. Alleinstehende, die 37,5 Stunden pro Woche arbeiten und dabei den gesetzlichen Mindestlohn verdienen, erhalten vom Staat einen Zuschuss, wenn ihre Ausgaben für Unterkunft und Heizung mehr als 571 Euro monatlich betragen und als “angemessen” eingestuft werden. Dies betrifft rund 269.000 Personen.

Hohe Mieten in Städten und Ballungsräumen

Die Kosten, die als angemessen eingestuft werden, variieren von Region zu Region und orientieren sich an den lokalen Mietniveaus. Durchschnittlich lagen die tatsächlichen Unterkunftskosten von Alleinstehenden, die einen Mindestlohn-Vollzeitjob haben, zuletzt bei 709 Euro monatlich. Solche höheren Kosten treten vor allem in Städten und Ballungsräumen auf, wo die Mieten besonders hoch sind.

Reaktionen auf die Auswertung

Die Auswertung des Bundesarbeitsministeriums hat Reaktionen von Politikern hervorgerufen. Die Linken-Abgeordnete Susanne Ferschl erklärte dazu: “Nicht nur hohe Verbrauchspreise, auch die explodierenden Mieten fressen die Löhne auf”. Die Zahlen unterstreichen die prekäre Lage vieler Menschen, die trotz Vollzeitarbeit auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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